Die dreijährige Verjährungsfrist für die vertragliche Haftung des Rechtsanwaltes und des Steuerberaters wird von den Gerichten als zu kurz empfunden. Aus diesem Grunde hat sich eine ergebnisorientierte Fallrechtssprechung herausgebildet, auf die im einzelnen eingegangen wird. Auf dogmatische Widersprüche wird hingewiesen und herausgestellt, daß diese vom Ergebnis zu billigende Rechtssprechung contra legem ist. Die in den Entscheidungen herausgearbeitete Hinweis- und Belehrungspflicht kann auch mit 666 BGB begründet werden. Um der Rechtssicherheit willen ist das Einschreiten des Gesetzgebers notwendig, der insbesondere klare Kriterien für den Beginn der Verjährungsfrist - gerade bei der Steuerberaterhaftung - festlegen muß. An die Kenntnis des Mandanten anzuknüpfen scheint geeignet und rechtspolitisch begrüßenswert.
Reihe
Thesis
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-44707-9 (9783631447079)
Schweitzer Klassifikation
Der Autor: Christoph Stoecker wurde 1959 in Düsseldorf geboren. Er studierte Rechtswissenschaft von 1978 bis 1983 an den Universitäten Köln, Lausanne und Hamburg. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen 1988 studierte er an der University of Sydney, Australien (LL.M.). 1991 Promotion. Seit 1990 ist er als Rechtsanwalt in Hamburg tätig.
Aus dem Inhalt: Vertragliche Haftung - Abgrenzung und Anwendungsbereich der Verjährungsvorschriften - Beginn der Verjährung - Rechtssprechung zur Hinweispflicht - Der sekundäre Schadenersatzanspruch - Benachrichtigung i.S.d. 666 BGB - Auskunftsanspruch gem. 666 BGB - Anerkenntnis i.S.d. 208 BGB.