Der "Stöber" beeindruckt seit der Erstauflage durch die Verknüpfung von Praxis und Wissenschaft, durch seinen Detailreichtum und erschöpfenden Inhalt bei größtmöglicher Aktualität. Diesem Anspruch wird auch die Neuauflage von Klaus Rellermeyer gerecht, der wie gewohnt präzis, praxisfest und verlässlich Antworten auf die Fragen rund um die Forderungspfändung gibt.
Das Werk ist wie bewährt gegliedert in die Kapitel
- Zwangsvollstreckung in Geldforderungen
- Pfändungsverfahren und -wirkungen
- Pfändung von Arbeitseinkommen
- Pfändung von Sozialleistungen
- Pfändung anderer Vermögensrechte
- Pfändung der Hypothekenforderungen und Grundpfandrechte
- Pfändung des Anspruchs auf Herausgabe oder Leistung einer körperlichen Sache
- Zwangsvollstreckung in Forderungen aus Wechseln und anderen indossablen Papieren
Die 18. Auflage ist auf neustem Stand von April 2025 u.a. mit den Themen
- Berücksichtigung von Unterhaltspflichten
- Corona-Hilfen
- Energiepreispauschale
- Gesetz über elektronische Wertpapiere
- Inflationsausgleichsprämie
- MoPeG
- Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung
- Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz
Rezensionen / Stimmen
Aus Rezensionen der 17. Auflage:
"Die „Forderungspfändung" gehört zu den Standardwerken des Vollstreckungsrechts, ihr Ruf ist legendär, und es ist treffend, wenn in der Praxis gesagt wird: ,,Was im Stöber steht, ist pfändbar, was nicht im Stöber steht, gibt es nicht." Nach dem Tode Kurt Stöbers im April 2016 war es eine besondere Herausforderung, sein Erbe anzutreten. (...)
Der „Stöber" ist bei Klaus Rellermeyer in sehr guten Händen. Er wird auch weiterhin das Standardwerk und das Maß aller zur Zwangsvollstreckung in Forderungen sein." (Prof. Ulrich Keller, RPflStud 2020, 61)
„... ein zuverlässiger Begleiter für Rechtsanwender, der prägnant über alles Praxisrelevante unterrichtet und mit Formulierungsbeispielen den Transfer erleichtert. Gesamturteil: Unverzichtbar!" (Dipl.-Rechtspflegerin Sylvia Wipperfürth, LL.M. (com.), InsbürO 2020, 99)
„(...) Insgesamt handelt es sich beim Stöber/Rellermeyer um ein Werk, dessen Anschaffung allen, die mit der Vollstreckung in Forderungen befasst sind, unbedingt zu empfehlen ist." (Direktor des AmtsG Dr. Michael Giers, FamRZ 2020, 1256)
„Schon von daher empfiehlt es sich, dass der Stöber/Rellermeyer auch im Zugriff des Gerichtsvollziehers liegt. (...) Wer treffsicher Forderungen und Rechte pfänden will, kommt um den Stöber/Rellermeyer nicht herum." (Stefan Mroß, DGVZ 2020, 83)