Die Arbeit befaßt sich mit der dinglichen Sicherung von langfristigen Mietverhältnissen durch Dienstbarkeiten, vor allem Benutzungsdienstbarkeiten. Mit diesem Sicherungsinstrument versucht die Vertragspraxis, das Nutzungsrecht vor allem des gewerblichen Mieters vor den Gefahren einer Insolvenz des Vermieters zu schützen. Die Gefahren gehen besonders vor einer vorzeitigen Sonderkündigung des Mietverhältnisses durch den Grundstückserwerber gem. 57 a ZVG bzw. 21 Abs. 4 KO aus. Das Sicherungsrecht wirft zahlreiche Rechtsprobleme auf. Die Arbeit gibt im Rahmen einer Gesamtdarstellung des Sicherungsrechts praxisbezogene Antworten auf diese Rechtsprobleme unter Auswertung einer bundesweiten Notar-Umfrage. Sie geht dabei von dem dogmatischen Ansatz aus, daß es sich bei der Mietsicherungsdienstbarkeit um ein fiduziarisches Sicherungsrecht handelt.
Rezensionen / Stimmen
«Das Buch gehört...in die Hand eines jeden Notars, damit die Bedeutung der Sicherungsabrede auch für die Mietsicherheit erkannt wird und die Verträge entsprechend sorgfältig formuliert werden.» (PD Dr. Siegbert Lammel, Zeitschrift für Miet- und Raumrecht)
«Zusammenfassend kann gesagt werden, daß die auf hohem wissenschaftlichen Niveau stehende Arbeit der Praxis dogmatisch sauber begründete Antworten zur Mietsicherungsdienstbarkeit gibt. Sie kann allen mit dem Grundstücksrecht befaßten Juristen bestens empfohlen werden.» (Roland Böttcher, Der deutsche Rechtspfleger)
Reihe
Thesis
Auflage
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Produkt-Hinweis
Broschur/Paperback
Klebebindung
Illustrationen
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-48585-9 (9783631485859)
Schweitzer Klassifikation
Diese Dissertation wurde betreut von Herrn Prof. Dr. Wolfgang Brehm. Der Autor ist Württembergischer Notariatsassessor und Rechtsanwalt in Heilbronn.
Aus dem Inhalt: Gründe für die Absicherung - Mietsicherungsdienstbarkeit als fiduziarisches Sicherungsrecht - Sicherungszwecke - Sicherungsvertrag- Erledigung des Sicherungszwecks - Außenwirkungen der fiduziarischen Zweckbindung - Gläubiger des Sicherungsgebers (Vermieter) bzw. Sicherungsnehmers (Mieter) - Anhang: Notar-Umfrage.