
Das Mietrechtsänderungsgesetz - mit Arbeitshilfen online
Neue Vorschriften, Kommentierung, Arbeitshilfen
Haufe-Lexware (Verlag)
1. Auflage
Erschienen am 27. Mai 2013
Buch
Softcover
200 Seiten
978-3-648-01768-5 (ISBN)
Artikel ist vergriffen; siehe andere Ausgabe
Beschreibung
Dieses Fachbuch bietet Anwälten und Juristen einen umfassenden Überblick über die aktuellen Änderungen der Novelle zum Mietrecht. Eine Synopse vergleicht alte und neue Gesetzgebung. Für Orientierung sorgen die Kommentierung und viele Beispiele. Ein Mietrechtsexperte erklärt, wie die Pflichten, die sich für Vermieter und Eigentümer aus den Gesetzesänderungen ergeben, am effektivsten in die Praxis umgesetzt werden. So vermeiden Sie als Jurist Beratungsfehler.
Inhalt:
- Neue Regelungen bei energetischen Sanierungsmaßnahmen.
- Vereinfachte Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen und Vereinfachung der Modernisierungsmieterhöhung.
- Vereinfachte Durchsetzung von Räumungsansprüchen.
Arbeitshilfen online:
- Formulare, Vertragsvorlagen, Gesetzestexte.
Inhalt:
- Neue Regelungen bei energetischen Sanierungsmaßnahmen.
- Vereinfachte Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen und Vereinfachung der Modernisierungsmieterhöhung.
- Vereinfachte Durchsetzung von Räumungsansprüchen.
Arbeitshilfen online:
- Formulare, Vertragsvorlagen, Gesetzestexte.
Weitere Details
Produkt-Info
Inklusive Arbeitshilfen online (Code im Buch)
Reihe
Band 06692
Auflage
1. Auflage 2013
Sprache
Deutsch
Verlagsort
Feiburg i. Br.
Deutschland
Editions-Typ
Neue Ausgabe
Maße
Höhe: 238 mm
Breite: 172 mm
Dicke: 17 mm
Gewicht
506 gr
ISBN-13
978-3-648-01768-5 (9783648017685)
Schweitzer Klassifikation
Weitere Ausgaben
Andere Ausgaben

Detlef Sterns | Melanie Sterns-Kolbeck
Das Mietrechtsänderungsgesetz - mit Arbeitshilfen online
Neue Vorschriften, Kommentierung, Arbeitshilfen
E-Book
05/2013
1. Auflage
Haufe-Lexware
29,99 €
Als Download verfügbar

Detlef Sterns | Melanie Sterns-Kolbeck
Das Mietrechtsänderungsgesetz - mit Arbeitshilfen online
Neue Vorschriften, Kommentierung, Arbeitshilfen
E-Book
05/2013
1. Auflage
Haufe-Lexware
29,99 €
Als Download verfügbar
Personen
Detlef Sterns ist Rechtsanwalt bei Haus+Grund München. Er hat sich auf das WEG-Recht spezialisiert.
Melanie Sterns-Kolbeck ist Rechtsanwältin und für Haus+Grund München tätig.
Melanie Sterns-Kolbeck ist Rechtsanwältin und für Haus+Grund München tätig.
Inhalt
- Neue Vorschriften zur energetischen Modernisierung und zur Einschränkung des
Mietminderungsrechts bei Modernisierungen.
- Neue Regelungen für die erleichterte Räumung.
- Ausführliche Kommentierung zu Themen mit neuen Regeln wie fristlose Kündigung und
Kündigungsschutz.
- Synoptische Gegenüberstellung des alten und neuen Gesetzestextes.
- Extra: Schnellüberblick, Checklisten, Praxisbeispiele und Musterbriefe.
Mietminderungsrechts bei Modernisierungen.
- Neue Regelungen für die erleichterte Räumung.
- Ausführliche Kommentierung zu Themen mit neuen Regeln wie fristlose Kündigung und
Kündigungsschutz.
- Synoptische Gegenüberstellung des alten und neuen Gesetzestextes.
- Extra: Schnellüberblick, Checklisten, Praxisbeispiele und Musterbriefe.
2.3 BEKÄMPFUNG DER MIETNOMADENNeben den klimapolitischen Zielen sah der Gesetzgeber auch gegenüber Mietern, die ihren Zahlungsverpflichtungen aus einem Mietverhältnis nicht nachkommen, Handlungsbedarf.Das bisherige Recht wurde den Erfordernissen eines modernen und effizienten Mietrechts nicht mehr uneingeschränkt gerecht. Dies betraf insbesondere die Konstellationen, in denen sich einzelne Mieter planmäßig ihren vertraglichen Zahlungsverpflichtungen entziehen, was vor allem private Kleinvermieter auf dem Wohnungsmarkt im Einzelfall erheblich schädigt. Fälle dieser Art werden in der Öffentlichkeit auch unter dem Schlagwort "Mietnomadentum" diskutiert.In Zukunft kann der Vermieter, der im guten Glauben eine Wohnung vermietet, schneller reagieren, wenn der Mieter die Mietkaution bei Abschluss des Mietvertrages nicht bzw. nicht vollständig bezahlt: Er kann bereits wegen des Kautionsrückstandes fristlos kündigen und muss nicht mehr abwarten, bis auch die monatlichen Mietzahlungen ausbleiben. Dadurch kann er seinen Mietausfall begrenzen und die geräumte Wohnung schneller weitervermieten.Es wurde ein ganzes Maßnahmenbündel zur Bekämpfung der Mietnomaden auf den Weg gebracht:- Die Vermieter profitieren nun davon, dass ein Mietverhältnis jetzt bereits dann gekündigt werden kann, wenn der Mieter die Mietkaution bei Beginn des Mietverhältnisses nicht bezahlt, vgl. § 569 Abs. 2a BGB. Damit wird ein weiterer fristloser Kündigungsgrund zur Beendigung der Wohnraummietverhältnisse geschaffen.- Zudem hat der Vermieter nunmehr die Möglichkeit, durch eine Sicherheitsanordnung den Mieter dazu zu zwingen, die monatlich auflaufende Nutzungsentschädigung bei Gericht zu hinterlegen, § 283a ZPO. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Vermieter im Wege einer einstweiligen Verfügung die Wohnung räumen lassen, § 940a Abs. 3 ZPO.