Seit dem 3. Juli 2016 ist die sogenannte Ad-hoc-Publizitätspflicht nicht mehr in § 15 des deutschen WpHG, sondern in Art. 17 der unionsweit geltenden MarktmissbrauchsVO geregelt. Zentraler Bestandteil dieser anlassbezogenen Veröffentlichungspflicht ist dabei weiterhin ihr Befreiungstatbestand (Art. 17 Abs. 4 MAR). Umso bedauerlicher ist, dass der europäische Gesetzgeber darauf verzichtet hat, die Voraussetzungen für einen Aufschub der Ad-hoc-Mitteilung – über die Bildung von Regelbeispielen hinaus – rechtsverbindlich zu konkretisieren. Vor diesem Hintergrund entwickelt Philipp Steinrück allgemeingültige Konzepte zur Auslegung der Aufschubvoraussetzungen des Art. 17 Abs. 4 MAR, wobei der Schwerpunkt zweifelsohne in der Ermittlung des berechtigten Aufschubinteresses im Sinne von Art. 17 Abs. 4 lit. a) MAR liegt.
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Thesis
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Maße
Höhe: 23.2 cm
Breite: 15.6 cm
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ISBN-13
978-3-16-155821-4 (9783161558214)
Schweitzer Klassifikation
Autor*in
Geboren 1990; Studium des Internationalen Wirtschaftsrechts an der Universität Erlangen-Nürnberg (2013 Diplom); 2015 Erstes Juristisches Staatsexamen; 2017 Promotion; seit 2017 Rechtsreferendariat.