Der mangelbedingte Rücktritt eines Leasingnehmers lässt wegen der Drittverweisungsklausel den Finanzierungsleasingvertrag unberührt und führt »nur« zur Rückabwicklung des Liefervertrags nach §§ 346 ff. BGB.Stephanie Sittmann-Haury verwirft die sich daran anschließende »Geschäftsgrundlagenrechtsprechung« und die Gegenvorschläge aus der Literatur, die gleichwohl eine Auswirkung auf den Leasingvertrag zu begründen versuchen, und entwickelt eine eigene Lösung, die die zuvor herausgearbeitete Risikoverteilung im Verhältnis Leasinggeber/Leasingnehmer konsequent beachtet: Dem Leasinggeber wird die Überlassung der Sache an den Leasingnehmer durch die Rückgewähr an den Lieferanten unmöglich, gleichwohl schuldet der Leasingnehmer nach § 326 Abs. 2 S. 1 Var. 1 BGB weiterhin Leasingraten. Jedoch kann er vom Leasinggeber die Herausgabe des diesem vom Lieferanten zurückgezahlten Kaufpreises nach § 285 Abs. 1 BGB verlangen und beim Lieferanten darüber hinausgehende Belastungen (höhere Zinsen und Gewinnanteile in den Leasingraten) als Schaden geltend machen, §§ 398, 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 3, 281 BGB.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2013
Universität Mainz
Sprache
Verlagsort
Produkt-Hinweis
Broschur/Paperback
Klebebindung
Maße
Höhe: 23.3 cm
Breite: 15.7 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-428-14219-4 (9783428142194)
Schweitzer Klassifikation
A. EinleitungProblemstellung - Geschichte und wirtschaftliche Bedeutung des Leasings - Gang der UntersuchungB. FinanzierungsleasingvertragGrundlagen - VertragsgestaltungC. Rechtliche Einordnung des FinanzierungsleasingsEinführung - Abriss der Interessenlagen beim Finanzierungsleasing - Diskussionsstand zur Rechtsnatur des Finanzierungsleasings - Zusammenfassung und StellungnahmeD. Auswirkung der mangelbedingten Rückabwicklung des Liefervertrags auf den LeasingvertragEinführung - Geschäftsgrundlagenlösung - Kündigungslösungen - Lösung über »verbundene Verträge« - Lösungen über ein mehrseitiges Austauschverhältnis - Unmöglichkeitsansatz - Weiterentwicklung des modifizierten Unmöglichkeitsansatzes mit § 285 Abs. 1 BGB und §§ 398, 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 3, 281 BGBE. Wesentliche ErgebnisseLiteraturverzeichnisEntscheidungen des Bundesgerichtshofs (Übersicht)Sachverzeichnis