Der Autor weist nach, daß die Kostenstreitwertbestimmung des 19 III GKG nichts mit der Kostengrundentscheidung zu tun hat. Für den Grundtatbestand der 91, 92 ZPO befürwortet er eine hälftige Kostenteilung bei Klageabweisung wegen durchgreifender Aufrechnung, unabhängig davon, ob es sich dabei um eine Prinzipal- oder Eventualaufrechnung handelt. Zu davon abweichenden Entscheidungen gelangt er zugunsten des Beklagten, wenn dieser sofort anerkennt und zugleich aufrechnet, zugunsten des Klägers im Falle der Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache. Ferner wird die Zulässigkeit der hilfsweisen Erledigungserklärung sowie die hilfsweise Aufrechterhaltung des Sachantrags neben der primär erklärten Erledigung untersucht.
Reihe
Thesis
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Produkt-Hinweis
Broschur/Paperback
Klebebindung
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-41679-2 (9783631416792)
Schweitzer Klassifikation
Aus dem Inhalt: Kostenentscheidung und Gebührenstreitwert - Zulässigkeit eines Anerkenntnisses unter Vorbehalt der Aufrechnung - Die Aufrechnungserklärung als erledigendes Ereignis - Hilfsweise erklärte Erledigung neben prinzipaliter gestelltem Sachantrag.