
Versammlungsgesetz Nordrhein-Westfalen
Beschreibung
Der Kurzkommentar für die behördliche, anwaltliche und gerichtliche Versammlungspraxis enthält die vollständige amtliche Begründung des am 7. Januar 2022 in Kraft getretenen Versammlungsgesetzes NRW, rechtliche bzw. versammlungsfachliche Erläuterungen sowie weiterführende praktische Hinweise für Veranstalter, Leiter und Behörden.
Da seit Erscheinen der 2. Auflage keine Gesetzesänderungen erfolgt sind, konzentriert sich die 3. Auflage auf die Einarbeitung und kritische Betrachtung der aktuellen Rechtsprechung. Dazu zählen u. a. Entscheidungen zur Ausschärfung des Kooperationsgebots sowie zur versammlungsrechtlichen bzw. versammlungsbehördlichen Einordnung und Behandlung allgemeinpolitischer Versammlungen auf dem Gelände nordrheinwestfälischer Universitäten.
Rezensionen / Stimmen
Insgesamt bilden die Erläuterungen in diesem Kurzkommentar die gesetzgeberischen Erwägungen umfangreich ab [...] das Werk [leistet] einen beachtlichen Beitrag für die zukünftige Anwendung des neuen Versammlungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen. Die Praxis findet hier eine erste Hilfe bei Zweifelsfragen, weshalb das Werk uneingeschränkt empfohlen werden kann.
VPräsVG Dr. Wilfried Peters, in: NWVBl 2023, 352; zur ersten Auflage des Buches
Im Ergebnis kann – zumal angesichts des günstigen Preises – die Anschaffung des Kurzkommentars von Schönenbroicher nur dringend empfohlen werden.
Prof. Dr. Norbert Ullrich, in: DVBl. 23/2022; zur ersten Auflage des Buches
In der Gesamtschau erweist sich der vorgelegte Kurzkommentar gerade in der Startphase des neuen Gesetzes als unentbehrlicher Wegweiser und zugleich als Fundgrube zahlloser weiterführender Anregungen und Ideen. Allen, die in Wissenschaft und Praxis mit Fragen der Auslegung des neuen Versammlungsgesetzes NRW befasst sind, kann die Heranziehung des Kurzkommentars von Klaus Schönenbroicher daher uneingeschränkt empfohlen werden.
Prof. Dr. Johannes Dietlein, in: GSZ 3/2022; zur ersten Auflage des Buches
Wegen der konzentrierten Darstellung des VersG NRW, die auf das Wesentliche beschränkt ist, eignet sich der Kommentar auch für die Kreispolizeibehörden bei der Bearbeitung von Versammlungsanmeldungen, der rechtlichen Beurteilung der Lage sowie in versammlungsrechtlichen Streitverfahren vor den Verwaltungsgerichten. […] Der Kommentar von Schönenbroicher ist auch hier eine zuverlässige Handreichung.
Reinhard Mokros, in: Kriminalistik 6/2022; zur ersten Auflage des Buches

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