Bei dem am verbreitetsten Sicherungsmittel der Grundschuld verfolgen sämtliche Kreditinstitute eine umfassende Absicherung in allen Kreditverhältnissen über die auch auf zukünftige Fremdverbindlichkeiten formularmäßig erweiterte Zweckerklärung. Entgegen der höchstrichterlichen Rechtsprechung scheitert die Zweckerklärungsklausel dabei nicht an dem für Allgemeine Geschäftsbedingungen geltenden Überraschungsverbot. Vielmehr geht es darum, im Rahmen einer Inhaltskontrolle die Fälle aufzuzeigen, in denen der dinglich Belastete nach Tilgung des Erstkredits wieder einen Anspruch auf Rückgewähr seiner Grundschuld hat. Das Ergebnis einer Interessenabwägung beantwortet die Frage nach der Wirksamkeit der Grundschuldzweckerklärung differenziert nach dem Sicherungsanlaß und der Person des Sicherungsgebers als Privatmann, Gesellschafter oder Kaufmann.
Reihe
Thesis
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Maße
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-46986-6 (9783631469866)
Schweitzer Klassifikation
Der Autor: Claus Schnell wurde 1964 in Frankfurt am Main geboren. Er studierte von 1984 bis 1990 Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main mit anschließender Arbeit an der Promotion. Seit 1989 ist er in Holzhandel und -Industrie tätig.
Aus dem Inhalt: Rechtsprechungsanalyse zur Frage der Wirksamkeit formularmäßig erweiterter Grundschuldzweckerklärungen - Entwicklung einer Definition des Überraschungsbegriffs in 3 AGBG - Systematik der (Un)Wirksamkeitsfälle einer Grundschuldhaftungsausdehnung.