
Das Recht der Lohnsteuerhilfevereine
Beschreibung
Lohnsteuerhilfevereine bedürfen für ihre Tätigkeit der Anerkennung nach dem StBerG und sind zur begrenzten Hilfe in Steuersachen befugt. Seit Anfang der 1960er Jahre sind die Vereine wichtige Anlaufstellen für steuerrechtliche Fragen der Arbeitnehmer und Rentner. Mit Kommentierung der steuerberatungsrechtlichen Vorschriften sowie Fallbeispielen und Mustervorlagen bietet sich hier ein Werk, das in keiner Beratungsstelle als praxisnaher Ratgeber fehlen darf.
Die vollständig aktualisierte 4. Auflage berücksichtigt neue Entwicklungen in der Gesetzgebung, insbesondere zur Beratungsbefugnis, im Bereich der Digitalisierung sowie in Bezug auf die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz.

Das Schweitzer Vademecum ist ein renommierter Fachkatalog, der speziell die relevanten Angebote für juristisch und steuerrechtlich Interessierte sortiert, aufbereitet und seit über 100 Jahren der Orientierung dient. Das Schweitzer Vademecum beinhaltet Bücher, Zeitschriften, Datenbanken, Loseblattwerke aus dem deutschsprachigen In- und Ausland und ist seit 1997 wichtiger Bestandteil des Schweitzer Webshops.
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Personen
Dr. Axel Schmucker ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei BFS Rechtsanwälte Friedrich, Schmucker, Hamann-Herzog & Collegen. Er vertritt seit über 25 Jahren die rechtlichen Interessen mehrerer namhafter Lohnsteuerhilfevereine und berät den Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e. V. (BVL) in rechtlichen Fragen.
Uwe Rauhöft ist Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL). Er verfügt über langjährige Erfahrungen aus eigener Beratungspraxis und Verbandsarbeit. Im BVL sind mehr als 300 Lohnsteuerhilfevereine organisiert, die mehr als 4 Millionen Mitglieder betreuen.
Inhalt
Der Inhalt
- Geschichte der Lohnsteuerhilfevereine
- Beratungsbefugnis
- Werberecht
- Mitgliedsbeiträge
- Berufsrechtliche Pflichten und finanzbehördliche Aufsicht
- Rechtsverhältnisse der handelnden Personen
- Qualitätssicherung Digitalisierung in der Beratungspraxis Muster und Vorlagen für die Vereinstätigkeit