Die Arbeit befasst sich mit Bewährungsweisungen, die den Zugang zum Internet und das Handeln im Internet einschränken. Ziel ist es, eine auf das digitale Leben zugeschnittene Resozialisierungsmaßnahme zu schaffen. Dazu wird der verfassungsrechtliche Schutz des Handelns im Internet und die bisherige Rechtsprechung zu Internetbeschränkungen durch Bewährungsweisungen untersucht. Im Folgenden wird festgestellt, dass Internetbeschränkungen auf der Grundlage der Generalklausel sowie der Standardweisungen - insbesondere als Aufenthaltsverbote § nach 56c Abs. 2 StGB - verhängt werden können. Es folgt eine Untersuchung der Wirksamkeit strafrechtlicher Sanktionen sowie der Überwachungskompetenzen und -möglichkeiten des Gerichts und der Bewährungshilfe. Dabei werden auch die technischen Überwachungsmöglichkeiten dargestellt und deren rechtliche Zulässigkeit im Rahmen der Bewährungsaufsicht untersucht. Abschließend wird ein Praxisleitfaden für die Anordnung von Internetbeschränkungen gegeben.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2024
Universität Osnabrück
Sprache
Verlagsort
Produkt-Hinweis
Broschur/Paperback
Klebebindung
Maße
Höhe: 23.3 cm
Breite: 15.7 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-428-19409-4 (9783428194094)
Schweitzer Klassifikation
Karen Schmitz studied law at the University of Osnabrück. During her studies, she worked at the chairs of Prof Dr Ralf Krack, Prof Dr Roland Schmitz and Prof Dr Ulrich Foerste. She passed her first state law examination in Lower Saxony in 2020. While working on her thesis, she worked at the chair o Prof Dr Prof h.c. Arndt Sinn at the University of Osnabrück as a research assistant and taught criminal law at the Universidad de Murcia for a time. She is serving her legal clerkship at the Higher Regional Court of Hamm since 2023. Since 2018 she ist a voluntary support worker at Weißer Ring e.V.
1. Das Internet in Recht und Gesellschaft
Relevanz des Internets in Gesellschaft und Strafrecht - Recht auf Internet?
2. Internetbeschränkungen auf Grundlage des § 56c StGB
Internetbeschränkungen als Bewährungsweisungen in der bisherigen Praxis - Weisungen bei der Strafaussetzung zur Bewährung als Einschränkungsgrundlage - Resozialisierung durch Internetbeschränkungen - Zumutbarkeit von Internetbeschränkungen i. s. d. § 56c Abs. 1 s. 2 StGB
3. Praktische Umsetzung des Verbots
Die Überwachung von Internetverboten - Ausgestaltungsvorschläge für Internetbeschränkungen in der Praxis
4. Schlussbetrachtung