Als Jahreskommentar berücksichtigt der "Schmidt" in seiner Kommentierung mit Rechtsstand 1. Februar 2023 alle Änderungen des Erscheinungsjahres.
Vorteile auf einen Blick
Ganz gleich, wie viele neue Paragrafen der Gesetzgeber verkündet, wie viele neue Urteile die Gerichte veröffentlichen oder wie viele Schreiben und Erlasse die Finanzverwaltung herausbringt - die Autoren schaffen es immer pünktlich alles zu sichten, zu gewichten und einzuordnen. Im Schmidt ist alles drin, was bis Anfang Februar veröffentlicht und verkündet wurde. Natürlich auch 2023. U.a. sind eingearbeitet:
Zehn neue Vorschriften (§§ 112 bis 122 EStG - Energiepauschale) werden im Schmidt 2023 erstmals kommentiert. Das komplette Schrifttum wurde ausgewertet. Rund 2600 prall gefüllte Seiten mit wertvollen Informationen und Praxistipps haben die Autoren verfasst.
Der Schmidt ist ein echtes Schwergewicht. Der Kommentar ist die Stimme, auf die man bei Gericht und in der Finanzverwaltung hört. Wenn Sie Ihre Argumentation mit einem Zitat aus dem Schmidt untermauern, dann hat das Gewicht. Denn bei Steuerexpertinnen und -experten gilt: Was im Schmidt steht, zählt. Mit ihm haben Sie stets gute Argumente, die in jedem Rechtsstreit sicher standhalten.
"(...) Der "Schmidt", verfasst durch erfahrene Richter-Autoren, bietet einen hohen Aktualitätsgrad, ist praxiserprobt sowie problem- und lösungsorientiert."
Stbg 6/22, zur 41. Auflage 2022
"(...) Wie aus allen Auflagen seit 1982 gewohnt, bietet auch die 41. Auflage eine umfassende, detaillierte und sehr praxisnahe Erläuterungen des gesamten Einkommenssteuerrechts mit stets ausgewogenen Vorschlägen zur Lösung von Streitfragen."
juralit 16.05.2022, zur 41. Auflage 2021
"(...) Umso mehr ist die schnelle und solide Bearbeitung im aktuellen "Schmidt" zu loben. Auf dem Stand von Februar 2020 bringt der Jahreskommentar umfassende und hochwertige Erläuterungen. Es verwundert nicht, dass der Umfang des Werkes erneut angewachsen ist (zur 37. Auflage vgl. S&S 3/2019, S. 44f.); die Qualität der Ausführungen bleibt gleichwohl auf hohem Niveau. Kommentiert durch Richter vor allem des BFH bietet das Werk einen Zugang zum Verständnis der finanzgerichtlichen Rechtsprechung. Er ist daher in besonderem Maße als verlässlich anerkannt und ein wichtiges Arbeitsmittel für die Praxis."
in: Stiftung&Sponsoring 01/2021, zur 39. Auflage 2020
"(...) Auf dem Stand von Februar 2020 bringt der Jahreskommentar umfassende und hochwertige Erläuterungen. Es verwundert nicht, dass der Umfang des Werkes erneut gewachsen ist [...]; die Qualität der Ausführungen bleibt gleichwohl auf hohem Niveau. Kommentiert durch Richter vor allem des BFH bietet das Werk einen Zugang zum Verständnis der finanzgerichtlichen Rechtsprechung. Er ist daher in besonderem Maße als verlässlich anerkannt und ein wichtiges Arbeitsmittel für die Praxis."
Stiftung&Sponsoring 01/2021, zur 39. Auflage 2020
"(...) All diese Änderungen wurden von den ausgewiesenen Experten des EStG mit eigenen kritischen Bemerkungen zu einer verlässlichen Erläuterung zusammengeführt. Damit liegt der praxisrelevante Stoff in konzentrierter Form, topaktuell und umfassend vor. Mit ihrer klaren Gliederungsstruktur und informativen Verschlagwortung gewährleistet die Kommentierung eine rasche Orientierung bei der Informationssuche. Wer EStG-Fragestellungen dann noch vertiefen will, der findet in den Literaturverweisen schnell den Weg durch das Dickicht der einschlägigen Steuerrechtsliteratur."
in: Betriebliche Altersversorgung 3/2020, zur 39. Auflage 2020
"(...) Dabei legten die Kommentatoren Wert darauf, die aktuelle Rechtslage unter dem Gesichtspunkt der Praxisrelevanz zu strukturieren, zu erläutern und so umfassend wie nötig, aber nicht umfassender als erforderlich, zu erläutern.
(...) Wer den Überblick verloren hat über die aktuellen Neuerungen, findet ihn wieder im neuen Schmidt."
in: Stbg 5/20, zur 39. Auflage 2020
"(...) Der Kommentar wird nicht ohne Grund von den Nutzern hoch gelobt.
Der Kommentar weist von Auflage zu Auflage einen hohen Aktualitätsgrad auf, ist extrem praxiserprobt und bietet Erläuterungen, die bekanntlich sehr problem- und lösungsorientiert sind und von sehr erfahrenen Richter-Autoren stammen, die diese Probleme eingehend kennen.
(...) Wie aus allen Auflagen seit 1982 gewohnt, bietet auch die Neuauflage eine umfassende, detaillierte und sehr praxisnahe Erläuterung des gesamten Einkommenssteuerrechts mit stets ausgewogenen Vorschlägen zur Lösung von Streitfragen."
in: juralit.de Mai 2020, zur 39. Auflage 2020
"(...) Der Leser mag sich zurücklehnen. Welches Problem er auch hat, er kann erst einmal den 'Schmidt' zur Hand nehmen. Er wird dort fündig werden. Wie es schon im Vorwort zur ersten Auflage vor 38 Jahren hieß: Die Verfasser wenden sich grundsätzlich an jeden. Damit gemeint ist auch derjenige, "der gelegentlich (z.B. als Zivilrichter, als Anwalt, als Vermögensverwalter oder einfach als Steuerzahler) oder der erstmals (z.B. im Rahmen seiner Ausbildung) mit Fragen des Einkommenssteuerrechts konfrontiert wird." Zu diesem Kreise rechnet sich auch der Verfasser dieser Rezension, der berufsbedingt auch auf Altauflagen des 'Schmidt' zurückgreifen muss. In den ca. 20 Schmidt-Bänden im Regal bildet sich das jüngere Einkommensteuerrecht der Bundesrepublik Deutschland ab. Was nicht im 'Schmidt' steht, muss man nicht unbedingt wissen. Wer aber mit Einkommenssteuerrecht zu tun hat und sich nicht im 'Schmidt' rückversichert, der spielt mit dem Feuer."
in: Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht 3-4/2020, zur 39. Auflage 2020
"(...) Als traditionsreicher und renommierter Jahreskommentar berücksichtigt der 'Schmid' in seiner Kommentierung mit Rechtsstand 1. 2. 2020 alle Änderungen des Erscheinungsjahres. (...) Der handliche Kommentar richtet sich an Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, die Finanzverwaltung sowie an die Finanzgerichtsbarkeit und an die Steuerabteilungen von Unternehmen."
in: Die Steuerwarte 4/2020, zur 39. Auflage 2020