Das Nachbarrecht hat in der Praxis große Bedeutung; aus kaum einem Bereich kommen so viele Fälle vor Gericht. Ziel des Gesetzes ist es, einen gerechten Ausgleich zwischen den oft sehr gegensätzlichen Interessen der Nachbarn zu finden, um nachbarrechtliche Streitigkeiten nach Möglichkeit zu entschärfen.
Der handliche Kommentar erläutert das nordrhein-westfälische Nachbarrechtsgesetz kompakt und praxisnah. Gerade öffentlich-rechtliche Vorschriften erlangen für das Nachbarrecht eine immer größere Bedeutung, z.B. bauordnungsrechtliche und straßenrechtliche Vorschriften sowie kommunale Baumschutzsatzungen. Die Verbindung zwischen öffentlichem und privatem Nachbarrecht wird anschaulich erläutert.
Ein ausführliches Sachverzeichnis rundet das Werk ab.
Vorteile auf einen Blick
- sehr anschaulich - auch für Nichtjuristen geeignet
- seit Jahrzehnten bewährtes Standardwerk
- aktueller Gesetzesstand - mit dem neuen § 23a (Wärmedämmung und Grenzständige Gebäude)
Zur Neuauflage
Die 16. Neuauflage des "Klassikers" bringt das Werk auf den Gesetzesstand 1. Mai 2012. Neue Rechtsprechung und Literatur wurden bis Frühjahr 2012 ausgewertet.
Ein Schwerpunkt der Neuauflage liegt auf aktuellen Gerichtsurteilen, etwa zum nachbarrechtlichen Beseitigungsanspruch bei Überwuchs, zum Grenzabstand von Hecken zum Nachbargrundstück und zum Hammerschlags- und Leiterrecht bei Abbrucharbeiten.
Berücksichtigt wurden auch die Änderungen durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Nachbarrechtsgesetzes vom 24. Mai 2011, mit dem insbesondere der neue § 23a (Wärmedämmung und Grenzständige Gebäude) in das Nachbarrechtsgesetz aufgenommen wurde. Die neue Vorschrift verpflichtet den Eigentümer in bestimmten Fällen Maßnahmen zum Zwecke der Wärmedämmung auf seinem Grundstück zu dulden.
Rezensionen / Stimmen
"(...) Die 15. Neuauflage des "Klassikers" eignet sich hervorragend dazu, im Nachbarschaftsverhältnis auftretende Konflikte sachgerecht und sozialverträglich zu lösen."
Reinhold Huget, in: Kirchliches Amtsblatt der Evangelischen Kirche von Westfalen 11/ 2008, zur 15. Auflage 2008
"(...) Die 15. Neuauflage des "Klassikers" eignet sich hervorragend dazu, im Nachbarschaftsverhältnis auftretende Konflikte sachgerecht und sozialverträglich zu lösen."
Reinhold Huget, in: Kirchliches Amtsblatt der Evangelischen Kirche von Westfalen 11/ 2008, zur 15. Auflage 2008
"(...) Fazit: Bei der Lösung eines - oft komplizierten - Rechtsstreits zwischen Grundstückseigentümern kann auf die Heranziehung des Kompaktkommentars durch die beteiligten Personen bzw. Stellen (Grundstückseigentümer, Verwalter, Rechtsanwälte, Schieds-personen und Gerichte) schwerlich verzichtet werden."
Reg.-Dir. G. Haurand, in: Deutsche Verwaltungspraxis 12/ 2008, zur 15. Auflage 2008
"(...) Fazit: Bei der Lösung eines - oft komplizierten - Rechtsstreits zwischen Grundstückseigentümern kann auf die Heranziehung des Kompaktkommentars durch die beteiligten Personen bzw. Stellen (Grundstückseigentümer, Verwalter, Rechtsanwälte, Schieds-personen und Gerichte) schwerlich verzichtet werden."
Reg.-Dir. G. Haurand, in: Deutsche Verwaltungspraxis 12/ 2008, zur 15. Auflage 2008
"(...) Der vorliegende Kommentar hilft allen Eigentümerinnen und Eigentümern von Grundstücken, im Nachbarschaftsverhältnis auftretende Konflikte sachgerecht und sozialverträglich zu lösen."
Reinhold Huget, in: Kirchliches Amtsblatt der Evangelischen Kirche von Westfalen, Nr. 12 vom 31.12.2005, zur 14. Auflage
"(...) Der vorliegende Kommentar hilft allen Eigentümerinnen und Eigentümern von Grundstücken, im Nachbarschaftsverhältnis auftretende Konflikte sachgerecht und sozialverträglich zu lösen."
Reinhold Huget, in: Kirchliches Amtsblatt der Evangelischen Kirche von Westfalen, Nr. 12 vom 31.12.2005, zur 14. Auflage
"(...) Ohne dieses grundlegende Werk von Schäfer ist der Umgang mit dem Nachbarrecht kaum möglich. Dem Verfasser ist zu bescheinigen, dass er auch die neue nachbarrechtliche Literatur berücksichtigt hat. Das Werk ist ein "Klassiker" des Nachbarrechts, dessen Anschaffung unbedingt empfohlen wird."
Rechtsanwalt Dr. Franz Otto, in: Umwelt-und Planungsrecht, 7 / 2005, zur 14. Auflage
"(...) Ohne dieses grundlegende Werk von Schäfer ist der Umgang mit dem Nachbarrecht kaum möglich. Dem Verfasser ist zu bescheinigen, dass er auch die neue nachbarrechtliche Literatur berücksichtigt hat. Das Werk ist ein "Klassiker" des Nachbarrechts, dessen Anschaffung unbedingt empfohlen wird."
Rechtsanwalt Dr. Franz Otto, in: Umwelt-und Planungsrecht, 7 / 2005, zur 14. Auflage
"Die Hinzuziehung dieses Werkes ist eigentlich unerlässlich, wenn es um ein nachbarrechtliches Problem in Nordrhein-Westfalen geht. Die Neuauflage ist deshalb besonders wichtig, weil sie der Rechtsentwicklung der letzten Zeit Rechnung trägt. (...) So hat das Werk eine über das Land Nordrhein-Westfalen hinausgehende Bedeutung, vielfach wird auf die weitere Literatur und Judikatur zu den anderen Nachbarrechtsgesetzen hingewiesen. Es handelt sich um einen "Klassiker" des Nachbarrechts, was sich bereits aus der Vielzahl der Auflagen ergibt."
Dr. Franz Otto, Beigeordneter a.D., Witten, in: Umwelt- und Planungsrecht, 6/ 2003, zur 13. Auflage
"Die Hinzuziehung dieses Werkes ist eigentlich unerlässlich, wenn es um ein nachbarrechtliches Problem in Nordrhein-Westfalen geht. Die Neuauflage ist deshalb besonders wichtig, weil sie der Rechtsentwicklung der letzten Zeit Rechnung trägt. (...) So hat das Werk eine über das Land Nordrhein-Westfalen hinausgehende Bedeutung, vielfach wird auf die weitere Literatur und Judikatur zu den anderen Nachbarrechtsgesetzen hingewiesen. Es handelt sich um einen "Klassiker" des Nachbarrechts, was sich bereits aus der Vielzahl der Auflagen ergibt."
Dr. Franz Otto, Beigeordneter a.D., Witten, in: Umwelt- und Planungsrecht, 6/ 2003, zur 13. Auflage
"(...) Eine äußerst verständliche Diktion, sachdienliche weiterführende Hinweise und eine übersichtliche Gliederung machen diesen "Klassiker" sehr gut lesbar."
In: Ex-Libris WS 2002/2003, zur 13. Auflage
"(...) Eine äußerst verständliche Diktion, sachdienliche weiterführende Hinweise und eine übersichtliche Gliederung machen diesen "Klassiker" sehr gut lesbar."
In: Ex-Libris WS 2002/2003, zur 13. Auflage
"(...) Die Umstellung des Kommentars auf Randnummern verbessert seine Benutzbarkeit, ebenso wie ein ausführliches Sachregister das Auffinden bestimmter Probleme erleichtert. So liegt das für Rechtsanwälte, Richter und interessierte Laien interessante Werk wieder in aktueller Fassung vor."
RA Wolfgang Lehmann, in: ZMR 4/98
(Zur Vorauflage)
"(.) Die Umstellung des Kommentars auf Randnummern verbessert seine Benutzbarkeit, ebenso wie ein ausführliches Sachregister das Auffinden bestimmter Probleme erleichtert. So liegt das für Rechtsanwälte, Richter und interessierte Laien interessante Werk wieder in aktueller Fassung vor."
RA Wolfgang Lehmann, in: ZMR 4/98
(Zur Vorauflage)