Die Auslegung des 119 Abs. 1 BGB durch h.L. und Rechtsprechung ist ein Lehrstück dafür, wie eine objektive, den Willen des Gesetz- gebers vernachlässigende Gesetzesauslegung eine Norm ihres Inhalts entleeren kann mit der Folge, dass für die ungeregelt bleibenden Sachverhalte aus Gerechtigkeitsgründen eine richterliche Rechts- fortbildung mittels neuer Institute (Geschäftsgrundlagenlehre oder Analogien, z.B. zu 119 Abs. 2 BGB) erforderlich wird. Die Unter- suchung weist nach, dass die Integration des geschäftlichen Sach- verhaltsirrtum in den Tatbestand des 119 Abs. 1 BGB Wortlaut, Entstehungsgeschichte und Teleologie der Norm Rechnung trägt. Zu- gleich widmet sie sich einer Reihe von Vorfragen zum Begriff der Willenserklärung, deren Eigenart unter Auswertung neuerer Erkennt- nisse der psychologischen und linguistischen Nachbarwissenschaften näher ergründet wird.
Reihe
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Illustrationen
Maße
Höhe: 14.8 cm
Breite: 21 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-8204-7457-2 (9783820474572)
Schweitzer Klassifikation
Aus dem Inhalt: Verhältnis von Zweck, Motiv und Wille, von Eigen- schaftsvorstellungen und Willensinhalt, von umgangssprachlicher Erklärung und juristischer Willenserklärung; Irrtumsarten und semantisches Dreieck.