Zum 1. Januar 1999 ist die neue Insolvenzordnung in Kraft getreten. Mit dieser wurde das frühere in mehrere Gesetze aufgesplittete Insolvenzrecht in ein Gesetz zusammengefügt. Nach der neuen Insolvenzordnung ist nicht nur die Zerschlagung von notleidenden Unternehmen, sondern auch die Sanierung derartiger Unternehmen gleichberechtigtes Ziel des Insolvenzverfahrens. Des Weiteren wurde in der neuen Insolvenzordnung die Restschuldbefreiung als neues Rechtsinstitut normiert, um den redlichen Gemeinschuldner eine zukünftige, positive wirtschaftliche Entwicklung zu ermöglichen. All diese Änderungen sind Anlass genug, die Beziehung zwischen Insolvenzrecht und Steuerrecht neu zu würdigen. Denn das Verhältnis dieser beiden Rechtsmaterien zueinander ist durchaus spannungsgeladen.
Besonders deutlich wird dies bei der Besteuerung des Sanierungsgewinns im Insolvenzverfahren. Das Gerechtigkeitsziel des Steuerrechts besteht nämlich in der sachgerechten Verteilung der öffentlichen Lasten, wobei der Maßstab der Leistungsfähigkeit im Vordergrund stehen dürfte. Das neue Insolvenzrecht sucht dagegen nach Lösungen, die wirtschaftliche Notsituation des Gemeinschuldners in einer für die Gläubiger annehmbaren Art zu bereinigen. Damit ist eigentlich die Situation der Nichtleistungsfähigkeit betroffen, so dass eigentlich eine Besteuerung des Sanierungsgewinns nicht erfolgen dürfte.
Bei der Lösung der vielfältigen spannungsgeladenen Beziehungen zwischen Insolvenzrecht und Steuerrecht stellt sich daher die Frage, welche Stellung die Steuererhebung im Interesse der Allgemeinheit im Konzert der Interessen der Gläubiger und des Gemeinschuldners einnimmt. Im Hinblick auf die Gerechtigkeitsfunktion des Rechts ist die Beantwortung dieser Frage von großer Bedeutung.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2002
Univ. Osnabrück
Auflage
Sprache
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-936846-07-2 (9783936846072)
Schweitzer Klassifikation