
Selbstbestimmungsgesetz: SBGG
Beschreibung
Das SBGG schafft seit dem 1.11.2024 eine einheitliche Regelung für trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen zur Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen. Dies ist künftig durch eine Erklärung vor dem Standesamt möglich. Medizinische Gutachten und ein gerichtliches Verfahren sind nicht mehr vorgesehen. Bislang regelte das Transsexuellengesetz, welche Maßnahmen für Trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen nötig waren, die ihren Geschlechtseintrag anpassen wollten.
Der neue Kommentar widmet sich nicht nur der Kommentierung der 15 Paragrafen des SBGG, sondern stellt auch weitere Themenbereiche dar. Zu nennen sind z.B. verfassungsrechtliche Fragen, der vom Gesetz selbst ausgeklammerte Bereich der medizinischen Kosten, Fragen des internationalen Privatrechts (neuer Art. 7a EGBGB), aber auch ein Blick in ausländische Rechtsordnungen. Kommentiert ist ferner der neue § 45b PStG. Schließlich werden Handlungsempfehlungen zur Formulierung in Formularen u.a. herausgearbeitet.

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