Diese Arbeit widmet sich der Frage, ob und inwieweit im Vertragsrecht äußerungsrechtliche Schutzpflichten bestehen, die eine - im Vergleich zum Deliktsrecht - eigenständige Haftung ermöglichen. Ausgehend von verfassungs- und deliktsrechtlichen Vorgaben legt sie die Voraussetzungen dar, unter denen § 241 Abs. 2 BGB Ehrschutz, Wahrheitsschutz und Diskretion gebietet. Sie kommt unter Berücksichtigung von Erkenntnissen der Mikroökonomie zu dem Ergebnis, dass der deliktsrechtlich sanktionierte Persönlichkeits- bzw. Unternehmensschutz automatisch auch als Schutzpflicht iSd. § 241 Abs. 2 BGB geschuldet wird. Im Übrigen bestehen diverse Besonderheiten, die im Vertragsrecht zu einer schärferen Haftung führen.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2011
Universität Göttingen
Sprache
Verlagsort
Zielgruppe
Editions-Typ
Illustrationen
Maße
Höhe: 216 mm
Breite: 153 mm
Dicke: 24 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-62230-8 (9783631622308)
Schweitzer Klassifikation
Andreas Reißmann wurde 1981 in Hannover geboren. Er studierte als Stipendiat der Stiftung der Deutschen Wirtschaft ab 2001 Rechtswissenschaften und promovierte ab 2007 an der Universität Göttingen.
Autor*in
Reihen-Herausgeber
Inhalt: Verfassungsrechtliche Vorgaben - Grundlagen zu § 241 Abs. 2 BGB - Die einzelnen Schutzpflichten (jeweils mit deliktsrechtlichem Erkenntnisstand): Zur Unterlassung (geschäfts-)ehrverletzender Äußerungen - Diskretionspflicht/Verschwiegenheitspflicht - Wahrheitspflicht.