Quelle: Wikipedia. Seiten: 43. Kapitel: Mehrwertsteuer, Umsatzsteuergesetz, Scheinrechnung, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Goods and Services Tax, Entstehung der Umsatzsteuer, Innergemeinschaftliche Lieferung, Versandhandelsregelung, Innergemeinschaftlicher Erwerb, Bankenschlüssel, Reihengeschäft, Abzugsverfahren, Karussellgeschäft, Umsatzsteuer-Voranmeldung, Einfuhrumsatzsteuer, Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft, Freihafen, Herkunftslandprinzip, Besteuerung von Reiseleistungen, Option, Duty-free, Vorsteuerpauschale, Kleinunternehmerregelung, Unternehmens-Identifikationsnummer, Umsatzsteuerharmonisierung, Bestimmungslandprinzip, Sachgesamtheit, Travel Value, Warenumsatzsteuer, Umsatzsteuerkonto, Taxe occulte, Optierung, Umsatzsteuerverprobung. Auszug: Die Mehrwertsteuer ist eine indirekte Steuer, die auf den 1. Januar 1995 mittels Verordnung durch den Bundesrat eingeführt wurde und die bis dahin erhobene WUSt (Warenumsatzsteuer) ablöste. Die Mehrwertsteuer ist als Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug ausgestaltet. Auf den 1. Januar 2001 wurde die bundesrätliche Verordnung durch das heute gültige Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer abgelöst. Am 28. November 2004 stimmten die Schweizer Stimmberechtigten mit 73,8% Ja-Stimmen dem Bundesbeschluss über eine neue Finanzordnung zu. Wesentlicher Bestandteil/Änderung sind die Befugniserteilung der bis 2020 befristeten Mehrwertsteuer- und direkte Bundessteuererhebung. Die MWST ist als Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug ausgestaltet. Erbringt somit ein Steuerpflichtiger eine Leistung an einen anderen Steuerpflichtigen, hat Ersterer die Umsatzsteuer auf der Leistung zu entrichten, der Empfänger kann die bezahlte Steuer als Vorsteuer von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zurückverlangen, muss aber seine Leistungen an seinen Kunden ebenfalls versteuern. Damit wird sichergestellt, dass systematisch nur der Mehrwert in einer Wertschöpfungskette steuerlich erfasst wird. Besteuert werden soll der inländische Konsum. Daher werden Leistungen innerhalb der Schweiz durch die Steuerpflichtigen versteuert. Lieferungen aus dem Ausland werden zwar ohne schweizerische Mehrwertsteuer fakturiert, doch werden am Zoll die Einfuhrsteuer sowie allfällige Zölle und Zuschläge erhoben. Die Einfuhrzölle können durch Steuerpflichtige wie innerstaatliche Vorsteuern zurückgefordert werden. Leistungen ins Ausland sollen ebenfalls nicht besteuert werden. Dies erfolgt durch eine Freistellung bei Lieferungen oder dadurch, dass der Leistungsort im Ausland liegt. Im Artikel 18 des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer wird das Steuerobjekt definiert. Der Steuer unterliegen alle durch steuerpflichtige Personen getätigte Umsätze, sofern diese nicht ausdrücklich von der Steuer ausgenommen sind: Der im
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Illustrations, black and white
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Höhe: 246 mm
Breite: 189 mm
Dicke: 3 mm
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ISBN-13
978-1-158-87166-7 (9781158871667)
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