«Dritte» sind solche Personen, die in einer bestimmten Beziehung zu einem Schuldverhältnis stehen, ohne an ihm unmittelbar beteiligt zu sein. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen (Haftungsprivilegien) im Hauptvertragsverhältnis können sich sowohl zum Vorteil als auch zum Nachteil für Dritte auswirken. Vorteilhaft sind sie, wenn Dritte einem Anspruch des Gläubigers (meist aus 823 BGB) derartige Haftungsprivilegien entgegen halten können. Nachteilig sind sie vor allem beim «Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte», sofern durch sie der Anspruch des Dritten beeinträchtigt wird. Im ursprünglichen Bereich dieses Vertragstyps, bei dem der Dritte eine dem Gläubiger nahestehende Person sein muß, ist eine solche Wirkung jedoch abzulehnen, da hier das Recht des Dritten originären Charakter hat.
Reihe
Thesis
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-49557-5 (9783631495575)
Schweitzer Klassifikation
Der Autor: Heinz Pack wurde 1919 in Hagen geboren. Er studierte in den Jahren 1948 und 1949 Rechtswissenschaft an der Universität Münster. Von 1953 bis 1984 war er als Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit tätig, zuletzt als Vorsitzender Richter am LG Hagen. Während eines Teils dieser Zeit leitete er auch Arbeitsgemeinschaften für Referendare und war nebenamtlich Mitglied des Landesjustizprüfungsamtes Düsseldorf.