Zum 1. Januar 1973 wurde der Kreis Gütersloh aus den Kreisen Halle (Westf.) und Wiedenbrück sowie der Stadt Harsewinkel und der Gemeinde Schloß Holte-Stukenbrock gebildet. Doch der Weg bis zur Gründung war nicht konfliktfrei. Wie liefen die Diskussionen ab? Wo gab es Unterstützung und wer leistete Widerstand? Wer hielt die Gründung für ein »schlechtes Theaterstück« und wer für die »bestmögliche Lösung«? Wie groß war der Entscheidungsspielraum der beteiligten Kreise und Kommunen? Diesen Fragen geht das Buch anlässlich des fünfzigjährigen Jubiläums des Kreises Gütersloh nach.
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Rezensionen / Stimmen
Am 1. Januar 1973 wurde der Kreis Gütersloh aus den Kreisen Halle (Westf.) und Wiedenbrück sowie der Stadt Harsewinkel und der Gemeinde Schloß Holte-Stukenbrock gebildet. Doch der Weg bis zur Gründung war nicht konfliktfrei. Wie liefen die Diskussionen ab? Wo gab es Unterstützung und wer leistete Widerstand? Wer hielt die Gründung für ein »schlechtes Theaterstück« und wer für die »bestmögliche Lösung«? Wie groß war der Entscheidungsspielraum der beteiligten Kreise und Kommunen? Diesen Fragen geht die neue Publikation nach, die Othengrafen anlässlich des 50-jährigen Bestehens des Kreises Gütersloh erstellt hat, teilt die Kreisverwaltung mit.
Herrgott in Bielefeld, Satan in Wiedenbrück
»Wir sollten aufhören, so zu tun, als ob in Bielefeld der liebe Herrgott persönlich und in Wiedenbrück der leibhaftige Satan säße.« Mit diesen plastischen Worten wandte sich der damalige CDU-Fraktionsvorsitzende Friedrich Blotenberg an die Mitglieder des Haller Kreistages, um der Debatte etwas an Emotionalität zu nehmen. Denn die politischen Diskussionen um die Gründung des Kreises Gütersloh waren zeitweilig intensiv geführt worden, wie Othengrafen in dem Buch schildert. Und es war keineswegs ausgemacht, dass ein Kreis Gütersloh in seiner jetzigen Form zustande kommt. Auch über einen Kreis Wiedenbrück-Beckum und einen Kreis Halle-Bielefeld dachten die Entscheidungsträger nach. Wieso nicht Schloß Holte-Stukenbrock dem Kreis Paderborn, Versmold dem Kreis Warendorf oder Werther der Stadt Bielefeld zuordnen? Diese Lösungen seien laut Othengrafen ebenfalls ernsthaft diskutiert worden.
Die lebhaften Diskussionen in Halle, Wiedenbrück, Harsewinkel und Schloß Holte-Stukenbrock stehen im Vordergrund des Buches. Aber auch die intensiven Planungen im Innenministerium und die Entscheidungsprozesse im Landtag werden beleuchtet.
Neue Westfälische, 16.7.2024, Schloß Holte-Stukenbrock & 20.7.2024 Gütersloh/Verl & 24.7.2024, Haller Kreisblatt
Reihe
Sprache
Verlagsort
Zielgruppe
Für Beruf und Forschung
1. Einwohner des Kreises Güttersloh
2. Zeitgeschichtler
3. Verwaltungshistoriker
4. Landeshistoriker Westfalen
Produkt-Hinweis
Illustrationen
38
83 s/w Abbildungen, 38 farbige Abbildungen
83 schwarz-weiße und 38 farbige Abbildungen
Maße
Höhe: 242 mm
Breite: 174 mm
Dicke: 21 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-7395-1532-8 (9783739515328)
Schweitzer Klassifikation
Autor*in
Archivar
Ralf Othengrafen M.A., geboren 1977 in Minden. Studium: Geschichtwissenschaft, Politikwissenschaft und Germanistik in Bonn. Ausbildung zum Diplomarchivar am Landesarchiv Baden-Württemberg. Seit 2011 Leiter des Kreisarchives Gütersloh
Grußwort 9
1. Einleitung 11
2. Die Kreise Halle (Westf.) und Wiedenbrück vor der kommunalen Neugliederung 13
3. Kommunale Neugliederung in Nordrhein-Westfalen 52
4. Neugliederung des Kreises Halle (Westf.) 72
5. Neugliederung des Kreises Wiedenbrück 111
6. Zuordnung Harsewinkels zum Kreis Gütersloh 122
7. Zuordnung Schloß Holte-Stukenbrocks zum Kreis Gütersloh 142
8. Abschluss eines Gebietsänderungsvertrages 149
9. Verabschiedung des Bielefeld-Gesetzes 158
10. Sichtbare Zeichen für den Kreis Gütersloh 167
11. Zusammenfassung 183
12. Anmerkungen 186
13. Quellen- und Literaturverzeichnis 201
stark gekürzt