Das Europäische Schuldvertragsübereinkommen hat für die Mitgliedstaaten das internationale Schuldvertragsrecht vereinheitlicht. Die einheitliche Anwendung des EVÜ ist aber bisher nicht gewährleistet, da Unterschiede in den jeweiligen Prozeßrechten bezüglich der Behandlung ausländischen Rechts fortbestehen. Die Arbeit zeigt anhand des fakultativen Charakters des Kollisionsrechts und der Behandlung ausländischen Rechts in Großbritannien und Irland, daß materielle Wertungen des EVÜ einer rein fakultativen Anwendung des EVÜ und einem ausschließlichen Parteibeweis ausländischen Rechts entgegenstehen. Um die vom EVÜ beabsichtigte Entscheidungsharmonie herzustellen, bedarf es einer Abstimmung zwischen materiellem Kollisionsrecht und Prozeßrecht.
Reihe
Thesis
Auflage
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-49568-1 (9783631495681)
Schweitzer Klassifikation
Der Autor: Hartmut Ost wurde 1967 in Münster i. Westfalen geboren. 1986/87 studierte er Literaturwissenschaft an der Universität Orléans. Von 1988 bis 1992 studierte er Rechtswissenschaft an der Universität Heidelberg. 1992/93 studierte er an der Universität London (LL.M.). Seit 1994 ist er Rechtsreferendar in Heidelberg. 1995 promovierte er an der Universität Heidelberg. Er arbeitet in der Abteilung Entwicklungsländer des Instituts für Internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität Heidelberg als wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Aus dem Inhalt: Einführung - Die Stellung ausländischen Rechts in England, Nordirland, Schottland und Irland - Der Konflikt zwischen EVÜ und fact doctrine - Lösungsfindung.