Die Arbeitsgerichte entscheiden im Beschlußverfahren über kollektiv-rechtliche Streitigkeiten (Schwerpunkt: Betriebsverfassungsrecht). Angesichts der Bedeutung dieser Verfahren ist wichtig, wie der entscheidungserhebliche Sachverhalt gesammelt wird. Das Arbeitsgerichtsgesetz legt in 83 Abs. 1 Satz 1 die gerichtliche Sachverhaltserforschung von Amts wegen fest. Die vorliegende Arbeit weist nach, daß diese Vorschrift ein gesetzgeberischer Fehlgriff war. Die Prozeßbeteiligten sind seit der Gesetzesnovellierung 1979 weitestgehend berechtigt, über den Verfahrensgegenstand frei zu verfügen. Dem entspricht es, ihnen regelmäßig auch die Sachverhaltsermittlung zu überlassen. Das wird durch die widerstreitenden Interessen sichergestellt. Nur so kann das Beschlußverfahren in angemessener Zeit beendet werden. Zudem wird der Betriebsfrieden besser gewahrt als bei obrigkeitlicher Sachverhaltsaufklärung. Das öffentliche Interesse am Beschlußverfahren wird nicht beeinträchtigt.
Reihe
Thesis
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-44175-6 (9783631441756)
Schweitzer Klassifikation
Der Autor: Hans Herbert Moehren wurde 1954 in Viersen/Rheinland geboren. Er studierte Rechtswissenschaft (Referendarexamen 1983) in Bonn. Nach dem Assessorexamen (1986) folgten Berufstätigkeit als Rechtsanwalt in Düsseldorf und 1988 Zulassung als Anwalt bei dem Oberlandesgericht. Von 1989 bis 1990 war er als Assistent des Präsidenten der Wirtschaftsvereinigung Stahl in Düsseldorf tätig. Seit September 1990 ist er Sozius in der Kanzlei Pohle, Peschel und Partner in Düsseldorf.
Aus dem Inhalt: Vorläufer des jetzigen Arbeitsgerichtsgesetzes - Das Arbeitsgerichtsgesetz im Vergleich mit anderen Verfahrensordnungen - Konsequenzen aus Dispositionsmaxime und Beschleunigungsgebot - Auswirkungen des öffentlichen Interesses am Beschlußverfahren.