Jährlich unentbehrlich
Im Meyer-Goßner/Schmitt finden Sie alles, was Sie zur effektiven Lösung strafprozessualer Probleme brauchen. Seine jährliche Erscheinungsweise garantiert konkurrenzlose Aktualität. Seine weite Verbreitung macht ihn zu Maßstab und Referenz für alle Verfahrensbeteiligten.
Die Neuauflage berücksichtigt alle aktuellen Entwicklungen im Strafverfahrensrecht für den Zeitraum März 2020 bis März 2021, u.a.:
- G zur Durchführung der VO (EU) 2017/1939 des Rates vom 12.10.2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft und zur Änd. weiterer Vorschriften v. 10.7.2020
- beschlossene Änderungen der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft und die Erhebung von Nutzungsdaten
- Entwurf zur Fortentwicklung der StPO
Die aktuelle Rechtsprechung – darunter zahlreiche Grundsatzentscheidungen des BGH, aber auch des BVerfG, des EGMR und des EuGH – sowie die neueste Literatur sind umfassend ausgewertet. Besonderes Augenmerk liegt auf der obergerichtlichen Judikatur zu strafprozessualen Problemen der Corona-Pandemie sowie zu den Gesetzen zur Neuregelung der notwendigen Verteidigung und zur Modernisierung des Strafverfahrens.
Durchgehend befindet sich das Werk auf dem Bearbeitungsstand März 2021.
Rezensionen / Stimmen
"Tonangebend im Strafprozess. Im Meyer-Goßner/Schmitt finden Sie alles, was Sie zur effektiven Lösung strafprozessualer Probleme brauchen. Seine jährliche Erscheinungsweise garantiert konkurrenzlose Aktualität. Seine weite Verbreitung macht ihn zu Maßstab und Referenz für alle Verfahrensbeteiligten." ArztRecht 4/2021, zur 63. Auflage 2020
"(...) Das Fazit bleibt jedes Jahr gleich: Es gibt kaum einen besseren Kommentar zur StPO, was Umfang, Aktualität und Nutzbarkeit im Alltag angeht." in: dierezensenten.blogspot.com 25.08.2020, zur 63. Auflage 2020
"(...) Im Ergebnis ist die Darstellung detailliert, anschaulich und kritisch - wie man es in Theorie und Praxis braucht. Als Fazit bleibt: Der "Meyer-Goßner" ist auch ohne Meyer-Goßner exzellent. Umgekehrt gilt das ja vermutlich genauso." Richter am AG Lorenz Leitmeier, Starnberg, in: NJW 28/2019, zur 62. Auflage 2019