In dieser Arbeit wird die Strafbarkeit des im Zivilrecht tätigen Anwalts untersucht. Im ersten Teil beschäftigt sich diese mit dem Problem der berufsbedingten Teilnahme eines Rechtsanwalts an einem Delikt seines Mandanten. Sodann widmet sie sich ausgewählten Straftatbeständen, welche durch einen Anwalt verwirklicht werden können. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt hierbei auf der Norm des Parteiverrats (§ 356 StGB), wobei die Autorin auch einen Blick über den strafrechtlichen Tellerrand hinauswagt und Parallelen im anwaltlichen Berufsrecht beleuchtet. Im Ergebnis stellt die sie fest, dass der anwaltliche Beruf grundsätzlich die Gefahren einer strafbaren Beteiligung und einer täterschaftlichen Verwirklichung eines Delikts in sich trägt. Zugleich wird festgestellt, dass sowohl die Literatur als auch die Rechtsprechung bemüht sind, das berufsbedingte Strafbarkeitsrisiko der Rechtsanwälte möglichst gering zu halten.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2023
Univ. Erlangen-Nürnberg
Sprache
Verlagsort
Produkt-Hinweis
Broschur/Paperback
Klebebindung
Maße
Höhe: 230 mm
Breite: 156 mm
Dicke: 25 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-428-19233-5 (9783428192335)
Schweitzer Klassifikation
Nadine Matz studied from 2016 to 2021 law specialising in criminal law at the Friedrich-Alexander University Erlangen-Nuremberg. During this time as well as during her doctoral studies she worked as a research assistant in a medium-sized law firm. In October 2023 she started her legal traineeship at the Higher Regional Court of Nuremberg.
1. Verwirklichung von Anstiftung und Beihilfe durch berufsbedingtes Verhalten des Rechtsanwalts
Hinführung zur und Grundsätze der Teilnahme - Strafbarkeit des Rechtsanwalts nach § 27 StGB wegen Rechtsrat, Rechtsberatung und gestalterischer Tätigkeit - Anstiftung zur Tat durch Erteilung anwaltlichen Rechtsrats? - Die Teilnahmestrafbarkeit des Rechtsanwalts
2. Der Rechtsanwalt als Täter
Strafbarkeitsrisiken des Rechtsanwalts bei Abschluss einer Erfolgshonorarvereinbarung im Sinne des § 49b II BRAO i.V.m. § 4a RVG - Das Hausdelikt der Anwaltschaft - Die Vertretung widerstreitender Interessen
Schlussbetrachtung: Die anwaltliche Tätigkeit - eine latente Strafbarkeitsgefahr?