Schweitzer Fachinformationen
Wenn es um professionelles Wissen geht, ist Schweitzer Fachinformationen wegweisend. Kunden aus Recht und Beratung sowie Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Bibliotheken erhalten komplette Lösungen zum Beschaffen, Verwalten und Nutzen von digitalen und gedruckten Medien.
Die das Amtliche Vermessungswesen betreffenden Rechtsnormen unterlagen im Lauf der Zeit einer Vielzahl von Veränderungen.Der Kommentar zum Vemessungs- und Katastergesetz (VermKatG NRW) beinhaltet alle für das Vermessungsrecht erforderlichen Texte und Erläuterungen.
Im Werk ist neben dem Gesetzestext des VermKatG NRW die auf dem VermKatG NRW basierende DVOzVermKatG NRW als Anhang beigefügt. Der Kommentar ist auf die in Nordrhein-Westfalen bestehende Rechtslage ausgerichtet. Er kommentiert die im Land diskutierten Probleme. In die Erläuterungen sind sowohl die Erfahrungen der Kommentatoren während ihrer Tätigkeit im Innenministerium als auch während ihrer Tätigkeit bei den Aufsichtsbehörden eingeflossen.Das Werk wendet sich als Praxis-Ratgeber an freiberufliche Vermessungsfachleute und an die öffentliche Verwaltung, Notare, Rechtsanwälte, Gerichte, interessierte Bürgerinnen und Bürger.
[Der Kommentar] ist aufgrund seiner ausführlichen Erläuterung ein hilfreiches Nachschlagewerk für jeden, der mit der Katasterführung betraut ist. Weiterhin ist er unverzichtbar für alle behördlichen und privaten Vermessungsstellen, die mit der Vermessung von Grundstücksgrenzen befasst sind. Mit diesem Kommentar kann die rechtswirksame Anwendung des Gesetzes sichergestellt werden.(Burkhard Kreuter, VDV Magazin, Heft 4/2016)"Die Autoren Mattiseck und Seidel liefern eine aktuelle, praxisnahe und verständliche Kommentierung [...]. Alles in allem ein gelungenes Werk, welches sich auf jeden Fall der Anschaffung lohnt."(Dr. Stefan Ostrau, NÖV NRW, Ausgabe 2/2016)
Begründet hat die Kommentierung Klaus Mattiseck, Dipl.-Ing., Ministerialrat a. D. und Jochen Seidel.
Fiese wird fortgeführt von Jochen Seidel, Dipl.-Ing., Ministerialrat und Stephan Heitmann, Dipl.-Ing., Ministerialrat, beide im Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen.