
AnwaltKommentar StGB
Beschreibung
Der AnwaltKommentar StGB erläutert – unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung – alle wichtigen Fragen des Strafgesetzbuches in einer speziell für die Anforderungen der Praxis entwickelten Darstellungsweise. Hier finden Strafverteidiger, Strafrichter, Staatsanwälte und Polizei nicht nur Antworten auf alle essentiellen Problemstellungen, sondern auch richtungweisende Lösungsvorschläge.
Der Kommentar
- enthält wertvolle Hinweise für Taktik und Strategie einer effektiven Strafverteidigung
- bietet entscheidende Argumentationshilfen für viele neuralgische Fragestellungen
- wurde von erfahrenen, auf dem Gebiet ihrer Kommentierung jeweils spezialisierten Autoren aus Rechtsanwaltschaft und Wissenschaft verfasst
- garantiert hohen Praxisnutzen, ohne den wissenschaftlichen Blickwinkel außer Acht zu lassen
- überzeugt durch hohe Lesefreundlichkeit und klaren Aufbau der Kommentierungen.
Neu in der 3. Auflage:
- Neuregelung der Vermögensabschöpfung/Einziehung
- Reform des Sexualstrafrechts
- Korruption im Gesundheitswesen
Rezensionen / Stimmen
... eine erstklassige Wahl nicht nur für Anwälte, sondern auch für alle anderen Praktiker, die mit dem Strafrecht befasst sind. Zudem profitieren auch Wissenschaftler sowie Studenten und Referendare von dem klaren Aufbau, der Übersichtlichkeit und dem besonderen Praxisbezug des Werkes. Wer diesen Band zur Hand nimmt, wird trotz der neuen Einbandfarbe im Strafrecht nicht mehr rotsehen, sondern immer einen kühlen Kopf behalten und mitunter verblüffende Argumente sowie überraschende Lösungen entdecken.
RA Dipl.-Kfm. Wolfgang Niebeler in: MAV Mitteilungen / Münchener Anwaltverein Juni 2015
Nicht zuletzt um dem Titel Anwaltkommentar gerecht zu werden, haben die Autoren der Kommentierung bei den meisten Normen ein zusätzliches Kapitel "Weitere praktische Hinweise" angehängt, dieser "Annex" stellt aus Sicht des Rezensenten gar den "Clou" des Anwaltkommentars dar ... in den meisten Fällen findet der Praktiker dort aber weitere hilfreiche Hinweise, die er sich sonst erst an anderer Stelle suchen müsste ... Daneben werden an geeigneten Stellen Hinweise auf verfahrensrechtliche Besonderheiten gegeben ... Und zu guter Letzt finden sich in dieser Rubrik mitunter Hinweise auf vergütungsrechtliche Aspekte einer Vorschrift, ein Extra, das der Rezensent aus keinem anderen Kommentar kennt.
RA Christian Lorenz in: StRR 2/2015
Einfach meisterlich... Damit erhalten Richter, Staatsanwälte, spezialisierte Strafverteidiger, aber auch ungeübte Anwälte einen Schlüsselkommentar, der den schnellen Zugriff auf die entscheidenden Argumente "ihres Falles" gewährleistet. "Nicht nur einfach ein weiterer StGB-Kommentar." ist ein eingelöstes Versprechen der Herausgeber.
RA Thomas C. Knierim, in: NJW 26/2011
Die insgesamt übersichtliche Gestaltung, die Lesefreundlichkeit und die inhaltliche Qualität des Kommentars lassen in diesem Gesellen das Zeug zum Meister erkennen. .Fazit: Gut lesbar, wissenschaftlich fundiert und praxisbezogen in der Handhabung. Ein zukünftiger Standartkommentar!
RA Sascha Brandt, Duisburg, in: Advoice 01/2011
Was bleibt als Fazit? Mit diesem Kommentar kann man zielgerichtet und sinnvoll arbeiten und die Benutzung macht Spaß, weil man präzise Antworten auf eine Vielzahl von Fragestellungen findet.
RA Dr. Benjamin Krenberger auf: www.webcritics.de
...ist es den Autoren m.E. durchweg mit einer praxisbezogenen Darstellungsweise gelungen, die bei den einzelnen Vorschriften bestehenden Probleme darzustellen und Lösungen anzubieten, wobei, was erfreulich ist, auch das Verfahrensrecht immer mit im Fokus steht.
RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D., Münster/Augsburg
Was man anderorts gelegentlich vermisst, ist beim AnwaltKommentar geradezu vorbildlich gelöst. Der Leser kann jedes Thema zügig erfassen und zielgerichtet Problemkreise recherchieren und verorten.(...) Fazit: Der AnwaltKommentar StGB hält nicht nur, was er verspricht. Er bietet mehr. (...) Der Kommentar ist für Generalisten und Spezialisten, für Praktiker und Wissenschaftler, für Anwaltschaft und Justiz, für Handbibliothek und Universitätssammlung gleichermaßen eine Bereicherung. Er sollte überall zur Hand sein.
RA Werner Leitner, FA für Strafrecht, München, in: StV 1/2012
Das sowohl für Allgemeinanwälte als auch Spezialisten aller Art geeignete Werk ist ein sicherer und verlässlicher Wegweiser im materiellen Strafrecht, auch und gerade in der heutigen, immer mehr durch Spezialisierung geprägten Zeit. Damit die großen Zusammenhänge durchschaubar bleiben, bedarf es mehr solcher Werke, die übrigens auch für Studenten hervorragend geeignet sind. (...) Wer also im StGB richtig "durchstarten" will, der lege sich diesen Band zu.
RA Dipl.-Kfm.Wolfgang Nieberler, München, in: MAV 1-2/2012

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Personen
Herausgeber:
Dr. Klaus Leipold, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Prof. Dr. Michael Tsambikakis, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Medizinrecht
Prof. Dr. Mark Alexander Zöller, Universität Trier
Bearbeiter:
Prof. Dr. Martin Asholt
Prof. Dr. Stephan Barton
Dr. René Börner
Dr. Matthias Brockhaus
Stefan Conen
Prof. Dr. Robert Esser
Prof. Dr. Karsten Gaede
Dr. jur. Nikolaos Gazeas, LL.M. (Auckland)
Prof. Dr. Björn Gercke
Dr. Jörg Habetha
Dr. Dela-Madeleine Halecker
Dr. Pierre Hauck, LL.M. (Sussex)
Dr. Diana Hembach
Dr. Ines Kilian
Prof. Dr. Paul Krell
Ass. Prof. Dr. Joachim Kretschmer
Carsten Krumm
Dr. Jenny Lederer
Dr. Klaus Leipold
Dr. Denis Matthies
Dr. Kamila Matthies, LL.M.
Dr. Markus Mavany
Prof. Dr. Wolfgang Mitsch
Ole Mückenberger
Dr. Daphne Petry, LL.M. (Kent)
Dr. Anneke Petzsche-Dupper, M.Sc. (Oxford)
Prof. Dr. Andreas Popp, M.A.
Christof Püschel
Prof. Dr. Holm Putzke, LL.M. (Krakau)
Prof. Dr. Peter Rackow
Dr. Matthias Rahmlow
Dr. Markus Rübenstahl, Mag.iur.
Dr. Torsten Schaefer, LL.M.
Prof. Dr. Uwe Scheffler
Jasper Graf Graf von Schlieffen
Marvin Schroth
Prof. Dr. Ulrich Sommer
Dr. Frank Seebode
Dr. Christoph Skoupil
Dr. André-M. Szesny, LL.M.
Prof. Dr. Gerson Trüg
Prof. Dr. Michael Tsambikakis
Prof. Dr. jur. Martin Waßmer
Dr. Sebastian Wollschläger
Dr. Jörg Ziethen
PD Dr. Sascha Ziemann
Prof. Dr. Till Zimmermann
Prof. Dr. Mark Alexander Zöller