Auch heute noch sind verschiedene lateinische Spruchregeln zum Unterhaltsrecht im Umlauf. Prominentestes Beispiel ist der Regelsatz "In praeteritum non vivitur" (= man lebt nicht in der Vergangenheit). Ausgehend von diesem Befund untersucht der Autor den quellenhistorischen Hintergrund, vor dem sich die Regelsätze gebildet haben, und geht der Frage nach, aus welchen Gründen diese spruchregelhaften Rechtssätze in unterschiedlichen historischen und sozialen Kontexten inhaltliche Geltung bewahrt haben. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die von ihm angeführten unterhaltsrechtlichen Regelsätze besonderen inhaltlichen Wertentscheidungen des Unterhaltsrechts Ausdruck verliehen haben. Die spruchhaften lateinischen Regelsätze bieten dem interessierten Leser eine Orientierungshilfe in der oft abstrakten Begriffswelt der modernen Gesetzessprache.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2002
Universität zu Köln
Sprache
Verlagsort
Produkt-Hinweis
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.5 cm
Dicke: 1.2 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-412-12202-7 (9783412122027)
Schweitzer Klassifikation
Bernhard Laubach hat mit dieser Studie promoviert und arbeitet als Rechtsanwalt in Köln.