
Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen: LandespersonalvertretungsG NRW
Beschreibung
Gut vertreten im Personalvertretungsrecht.
Vorteile auf einen Blick
- umfassende Kommentierung für alle Dienststellen und Personalvertretungen in NRW und – wegen inhaltsgleicher Regelungen – in anderen Bundesländern Autoren aus der Praxis
Unentbehrlich für NRW Nordrhein-Westfalen hat in den letzten Jahren weitreichende Änderungen des Personalvertretungsgesetzes verabschiedet. Wegen der teilweise erheblichen Abweichungen zu den Regelungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes ist eine eigenständige Kommentierung unverzichtbar.
Zur Neuauflage
Neu aufgenommen wurde das Landesrichter- und Staatsanwältegesetz NRW (§§ 1 bis 65 LRiStaG NRW im Auszug). Das Erscheinen als BeckOK gewährleistet eine aktuelle und bewährte Darstellung, aktuelle Änderungen, zuletzt durch das Gesetz zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes und anderer Gesetze vom 30. Mai 2023 sind eingearbeitet. Aktuelle Rechtsprechung und Literatur sind berücksichtigt.

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Personen
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt, Richter am Bundesverwaltungsgericht a.D.
Leitender Ministerialrat
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Regierungsdirektor
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Regierungsdirektor
Leitender Regierungsdirektor
Richter am Oberverwaltungsgericht