
Definitionen Strafrecht
Beschreibung
Definitionen sind die Vokabeln der Rechtswissenschaft. Nur mit einer prägnanten Definition lässt sich die Prüfung eines Rechtsfalles sicher einleiten. Die wichtigsten Standard-Definitionen muss daher bereits der Studienanfänger beherrschen.
Die AS-Reihe "Definitionen" ist Nachschlagewerk und Vokabeltrainer in einem:
Alphabetisch sortiert und übersichtlich aufbereitet können Sie die gängigsten Standard-Definitionen aus Rechtsprechung und Kommentarliteratur nachschlagen. Die praktische Umschlag-klappe ermöglicht ein einfaches Auswendiglernen. In kompaktem Karteikartenformat sind die Definitionen im Zivil-,Straf- und Öffentlichen Recht ein täglicher Wegbegleiter zur Vorbereitung auf Vorlesungen, Klausuren und Hausarbeiten.
Vorteile
- Kompaktes Nachschlagewerk und Vokabeltrainer in einem
- Alphabetisch sortiert und übersichtlich aufbereitet
- Alle gängigen Standard-Definitionen aus Rechtsprechung und Kommentarliteratur
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Nachauflagen


Vorauflage

Person
Dr. Rolf Krüger ist als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht und Repetitor tätig.
Inhalt
Die Definitionen Strafrecht beinhalten:
- Aberratio ictus
- Bande
- Defensivnotstand
- Eigenverantwortliche Selbstgefährdung
- Fehlgeschlagener Versuch
- Garantenstellung
- Handlungseinheit
- Ingerenz
- Kumulative Kausalität
- Mitbestrafte Nachtat
- Nachteilszufügungsabsicht
- Organisationsherrschaft
- Postpendenz
- Rechtfertigender Notstand
- Scheinwaffe
- Täter hinter dem Täter
- Unbeendeter Versuch
- Verbotsirrtum
- Wegnahme
- Zueignung