Wie kommt ein gültiger Vertrag zustande? Welche Pflichten werden durch einen Vertrag und durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen begründet? Nach welchen Regeln beurteilt es sich, ob eine Partei Erfüllung des Vertrages verlangen, den Vertrag durch Rücktritt, Widerruf oder Kündigung aufheben oder ihren Kontrahenten auf Schadensersatz in Anspruch nehmen kann? Hein Kötz geht im vorliegenden Band diesen und anderen Fragen des Vertragsrechts nach.
Er geht damit insofern neue Wege, als er sich von der "Legalordnung" des Bürgerlichen Gesetzbuches löst und aus seinem "Allgemeinen Teil" und dem "Recht der Schuldverhältnisse" diejenigen Regeln auswählt und darstellt, die das Vertragsrecht betreffen. Damit folgt er einer Betrachtungsweise, wie sie in ausländischen Rechtsordnungen gang und gäbe ist und auch der Diskussion um das europäische Vertragsrecht zugrunde liegt. Daraus folgt auch, dass die Darstellung besonderes Gewicht auf die drei wesentlichen Rechtsbehelfe legt, die einer Vertragspartei zu Gebote stehen, nämlich auf ihren Erfüllungsanspruch, ihr Recht zur Aufhebung des Vertrages und ihren Schadensersatzanspruch. Hier und da finden sich auch rechtsvergleichende Hinweise; außerdem wird mit Hilfe des ökonomischen Denkansatzes gezeigt, wie der Interpretationsspielraum, den das geltende Gesetzesrecht lässt, dazu genutzt werden kann, um Handlungsanreize zu setzen, die zu sparsamem Umgang mit den knappen vorhandenen Ressourcen anspornen.
Das Buch ist in erster Linie für Studierende der Rechtswissenschaft geschrieben. Es beschränkt sich deshalb auf wesentliche Grundzüge und bemüht sich um eine besonders klare und fassliche Darstellung.
Auflage
Sprache
Verlagsort
Zielgruppe
Studierende und Lehrende der Rechtswissenschaft (Bürgerliches Recht), entsprechende Institute und Bibliotheken
Produkt-Hinweis
Gewicht
ISBN-13
978-3-16-150034-3 (9783161500343)
Schweitzer Klassifikation
Hein Kötz
Geboren 1935; 1962 Promotion; 1970 Habilitation; 1971-1978 Professor an der Universität Konstanz; 1978-2000 Professor an der Universität Hamburg und Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht; 2000 Emeritierung; 2000-2004 Präsident der Bucerius Law School.