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Das Kostenrecht hat durch das KostRÄG 2021 zahlreiche Änderungen erfahren. Die Neuauflage berücksichtigt daneben die Neuerungen im Beratungshilferecht und das sog. Legal-Tech-Gesetz, das sich v.a. auf die Erfolgshonorare auswirkt. Wegen der Corona-Pandemie wird auch auf die sog. Online-Verhandlungen nach § 128a ZPO und die speziellen Anhörungs- und Erörterungskonstellationen des FamFG eingegangen.
Alles in bewährter, übersichtlich-strukturierter Weise mit vielen Beispielen und Mustern.
Rezensionen / Stimmen
... zur 2. Auflage:
"(…) Als Fazit bleibt die uneingeschränkte Empfehlung des Buches für Anwaltskanzleien und Gerichte sowie sonstige mit Kosten in Familiensachen in Berührung kommende Fachstellen (z. B. Mediatoren, Beratungsstellen, Jugendämter), aber wegen der Kompetenz und didaktischen Befähigung der Autoren auch für Hochschulen und Universitäten." (Richter am AmtsG a. D. und RA Dr. Gerhard Christl, FamRZ 2016, 1237 f.)
"... In sämtlichen Abschnitten sind die Erläuterungen durch zahlreiche anschauliche, der Praxis entnommener Beispiele für die Kostenberechnungen veranschaulicht. Die dem Werk vorangestellten Literaturvereichnisse ("Bücher" und "Aufsätze") ermöglichen ein vertiefendes Eindringen in die jeweils behandelten Materien. Abgerundet wird das Werk durch eine sehr umfangreiche und für die Arbeit des Praktikers ungemein nutzbringende tabellarische alphabetische Übersicht der Verfahrens-/Gegenstandswerte in Familiensachen sowie ein sehr detailliertes Stichwortverzeichnis.
Die rundum gelungene Neuauflage über die Grundlagen des Kostenrechts in Familiensachen kann als äußerst nutzbringendes Hilfsmittel allen mit Kostenfragen in Familiensachen, insbesondere natürlich Rechtsanwälten, Richtern und Rechtspflegern sowie Studierenden empfohlen werden." (Richter am LG a.D. Dr. Dieter Meyer in JurBüro 2016, Heft 2, S. V)
"(…) Fazit: Ein handliches Praxisbuch, das dem Leser schnell einen Überblick über die Kosten in Familiensachen gibt, ohne sich allzu sehr in Einzelheiten zu verlieren." (Vors. Richter am LG a.D. Heinz Hansens in RVGreport 2016, 8f.)