
Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB
Beschreibung
Der Münchener Kommentar vereint in elf Bänden das Bürgerliche Recht mit den wichtigen Nebengesetzen in einer geschlossenen, aufeinander aufbauenden Darstellung. Der einheitliche systematische Aufbau aller Kommentierungen, jeweils beginnend mit dem Normzweck, und viele Querverweise erhöhen den Praxisnutzen des Großwerkes. Wer vertiefte Informationen, die neueste Rechtsprechung und die dazu erschienene Literatur einschließlich der Hintergründe benötigt, kurz, "wer es genau wissen will", wird gerne immer wieder auf den Münchener Kommentar zum BGB zurückgreifen.
Band 7:
In diesem Band sind mit den §§ 1297 - 1588 die Vorschriften über die Bürgerliche Ehe kommentiert. Dies beinhaltet die Regelungen von der Eheschließung bis zur Scheidung einschließlich Güterrecht und Unterhaltsrecht bei Scheidung sowie den Versorgungsausgleich.
Hervorzuheben ist insbesondere
- Berücksichtigung der zahlreichen Entscheidungen zum Unterhalt,
- ausführliche Kommentierung des neuen Versorgungsausgleichs unter Berücksichtung der ersten praktischen Erfahrungen sowie
- ausführliche Hinweise zum Verfahrensrecht.
- Ergänzt wird der Band durch Kommentierungen zum Gewaltschutzgesetz, Lebenspartnerschaftsgesetz und Versorgungsausgleichsgesetz.
Weitere Details
Weitere Ausgaben
Nachauflagen

Gesamtwerk / Teilwerk

Vorauflage
Personen
Bearbeiter des Bandes 7/ 1. Halband: Claus Dörr ist Richter am Bundesgerichtshof, Gabriele Ey ist Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht, Rainer Glockner ist Rentenberater, Prof. Dr. Rainer Kanzleiter ist Notar, Prof. Dr. Elisabeth Koch, Dr. Antje Krüger ist Richterin am Oberlandesgericht, Dr. Hans-Ulrich Maurer ist Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht, Dr. Dierk Müller-Gindullis ist Vorsitzender Richter am Hamburgischen Oberverwaltungsgericht, Prof. Dr. Andreas Roth, Prof. Dr. Karl August Prinz von Sachsen Gessaphe, Beatrix Weber-Monecke ist Richterin am Bundesgerichtshof, und Prof. Dr. Marina Wellenhofer.