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Fokussiert auf das Anwaltsinteresse
Der Standardkommentar erläutert die BRAO praxisnah und übersichtlich. Dabei hat die Kommentierung stets die Interessen des Anwalts im Blick. Ergänzend dazu enthält das Werk prägnante Kurzkommentierungen zur Berufs- und zur Fachanwaltsordnung.
Alles für die aktuelle BRAO-Reform
Im Zentrum der Neuauflage stehen die umfassenden Änderungen der BRAO durch die anstehende BRAO-Reform, die sich in drei tiefgreifenden Änderungsgesetzen manifestiert und größtenteils zum 1.8.2022 in Kraft tritt:
- Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
- Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften
- Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt.
Berücksichtigt sind auch bereits die Beschlüsse der 2. Sitzung der 7. Satzungsversammlung vom 6.12.2021. Daneben wird das Werk insgesamt auf den aktuellen Stand in Rechtsprechung und Literatur gebracht.
Rezensionen / Stimmen
"(...) Zu dem in zwischenzeitlich 8. Auflage erscheinenden Kompaktkommentar braucht man nicht mehr viele Worte zu verlieren. Der Handkommentar zur BRAO hatte sich in der Praxis schon längst etabliert. Mit der Neuauflage ist insbesondere die neueste Rechtsprechung zur Anwaltswerbung (BGH BRAK-Mitt 2018, 256) eingearbeitet, ebenso zum Syndikusanwalt und zu Fragen der Gebührenunterschreitung (§ 49b BRAO). Der Kommentator zeichnet sich nach wie vor als Kritiker bestehender und überholter Vorschriften aus. Er weist zu Recht darauf hin, dass viele Regelungen im Hinblick auf zum Teil überholte Berufsbilder auf den Prüfstand gehören."
in: AG Spezial 7/2020, zur 8. Auflage 2020
"Für die tägliche Arbeit in der Rechtsanwaltskammer und den Berufsrechtsabteilungen unverzichtbar! Für Rechtsanwälte bei allen Fragen des Berufsrechts ausgesprochen hilfreich."
Rechtsanwältin Susanne Wanagas, Geschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, zur 8. Auflage 2020
"(...) Fazit: Ohne den "Kleine-Cosack" kann ein praktizierender RA die ihm vom Gesetzgeber errichteten berufsrechtlichen Hürden kaum, und wenn dann nur sehr mühevoll, überwinden."
in: RVGreport 5/2020, zur 8. Auflage 2020
"(...) Die Kommentierung ist so eingehend und gründlich, dass der Kommentar gleichwertig neben den anderen berufsrechtlichen Kommentaren steht, die viel umfangreicher und von vielen Bearbeitern kommentiert werden. In diesem Werk ist es nicht leicht, einzelne Kommentierungen besonders hervorzuheben, aber besonders lesenswert sind die Einleitung sowie, als pars pro toto, die Kommentierungen der §§ 7, 14, 43a, 43b, 46 ff. Die Behandlung des Europarechts ist sehr eingehend und gerade für denjenigen, der das Unionsrecht nicht so gut kennt, sehr gut nachvollziehbar. (...)"
Markus Hartung, The Law Firm Companion
"(...) Die Gegenwart bietet Kleine-Cosack daher reichlich Stoff für engagierte Positionierungen, sei es in der Frage der Zukunftsfähigkeit des Gebührenunterschreitungsverbots, des Fremdbesitzverbots, der Tätigkeitsbeschränkungen von Syndikusrechtsanwälten, der Rechtsformwahlfreiheit für Sozietäten oder der Soziierungsverbote."
in: AnwBl 4/2020, zur 8. Auflage 2020