Der Heidelberger Kommentar bietet mit seinem interdisziplinären Autorenteam aus Anwaltschaft, Justiz und Wissenschaft eine praxisorientierte, vielseitige und ausgewogene Kommentierung der StPO.
Die Erläuterungen orientieren sich an der höchstrichterlichen Rechtsprechung, gehen aber ausführlich auf strittige Fragen ein, bieten Argumentationshilfen und zeigen Alternativen auf.
Die Kommentierung legt stärkeres Augenmerk auf die Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Position des Beschuldigten, was insbesondere für die Verteidigung interessante Ansätze bietet.
Die Europäische Menschenrechtskonvention beeinflusst zunehmend Auslegung und Anwendung des Strafprozessrechts. Deshalb sind die Vorschriften der EMRK nicht in einen Anhang "verbannt", sondern vielmehr wird ihr bedeutendes Argumentationspotential nutzergerecht in die StPO-Kommentierung eingebettet.
In immer stärkerem Maße ist Strafverfolgung grenzüberschreitend angelegt. Die Neuauflage berücksichtigt deshalb dort, wo es erforderlich ist, die neuen Entwicklungen im internationalen Rechtshilfeverkehr.
Auf Besonderheiten in Wirtschaftsstrafsachen wird in der Kommentierung der jeweiligen Vorschriften gesondert hingewiesen.
Neu: Praxisorientierte Kommentierung von wichtigen GVG-Vorschriften!
Rezensionen / Stimmen
Positive Überraschungen sind nicht alltäglich. Umso mehr ist hervorzuheben, dass sich die rot eingebundene Neuauflage des Heidelberger Kommentars zur StPO als äußerst gelungene Generalerneuerung präsentiert...Die 4. Auflage hat jedenfalls "Lust auf mehr" gemacht.
RA Dr. Matthias Dann in wistra 3/2010
Das neu aufgelegte Gesamtwerk verdient es, neben dem Karlsruher Kommentar und dem "Meyer-Goßner" einen festen Platz in der Fachbibliothek jedes Strafverteidigers, aber auch bei Gerichten und Staatsanwaltschaften zu finden. Es ist zu erwarten, dass die ausgezeichnet gelungene Praxisorientierung ohne Verzicht auf wissenschaftliche Fundierung diesem Kommentar eine weite Verbreitung sichern wird.
Prof. Norbert Gatzweiler, RA und FA für Strafrecht in: Strafverteidiger Forum 11/2009
Insgesamt ist es dem neunköpfigen Autorenteam hervorragend gelungen, ein Werk in der Mitte zwischen Kurz- und Großkommentar neu aufzulegen. Die neue Gesamtkonzeption überzeugt durch und durch. Die Ausgewogenheit des Experten-Autorenteams aus aller strafrechtlicher Provenienz garantiert, dass das Werk nicht als einseitig anwaltslastig befunden wird. ... Der Kommentar kann in summa jedem Strafrechtler uneingeschränkt zum Kauf empfohlen werden. Insbesondere auf Verteidigerseite sollte er in keiner Bibliothek fehlen.
Wiss. Mit. Nikolaos Gazeas LL.M. in: StrafrechtsReport 10/2009