Ruhestörende und regelmäßig auftretende Massenansammlungen sind ein Phänomen, das seit einigen Jahren die abendliche und auch nächtliche Freizeitgestaltung in einigen deutschen Großstädten mitprägt. Bisweilen finden sich hunderte bis tausende Menschen ohne besonderen Anlass und ohne, dass es einen Veranstalter gäbe, im öffentlichen Raum zusammen, um gemeinsam bis tief in die Nacht zu reden, zu lachen und häufig auch Alkohol zu konsumieren. Zwangsläufig kommt es hierbei zu Konflikten mit den Anwohnern dieser Orte. Bislang haben es Ordnungsbehörden wie auch Gerichte überwiegend abgelehnt, gegen entsprechende Ansammlungen in Gänze vorzugehen. Der einzelne Ansammlungsteilnehmer könne aus Rechtsgründen nicht als Verantwortlicher herangezogen werden. Gegenstand der Arbeit ist es, diesen Standpunkt auf Grundlage des geltenden Polizei- und Ordnungsrechts zu widerlegen und den Konflikt unter besonderer Bezugnahme auf ein Verweil- sowie ein Alkoholkonsumverbot einer schonenden Lösung zuzuführen.
Rezensionen / Stimmen
»Die überzeugende Arbeit beleuchtet die spezielle ansammlungsrechtliche Thematik sorgsam, präzise und vielschichtig, Die möglichen rechtlichen Auswege sind klar beschrieben. Nun sind die Ordnungsbehörden am Zug.« Prof. Dr. Norbert Janz, in: Zeitschrift für das Gesamte Sicherheitsrecht, 2/2024
»Ordnungsbehörden, Verwaltungsgerichten und Anwälten kann dieses Werk daher großen Nutzen bieten, sobald es um die Durchsetzung schützenswerter Ansprüche von Anwohnern gegen ansammlungsbedingte Ruhestörungen geht. Der praktische Nutzen der Arbeit kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Die Umsetzung ist primär Sache der verantwortlichen Kommunen.« Dr. Dr. Frank Ebert, in: Bundeswehrverwaltung, 6/2024
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2023
Universität Köln
Sprache
Verlagsort
Produkt-Hinweis
Fadenheftung
Gewebe-Einband
Maße
Höhe: 23.3 cm
Breite: 15.7 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-428-19091-1 (9783428190911)
Schweitzer Klassifikation
Thomas Jaschke studied administrative sciences in Cologne from 2009 to 2012. Mr. Jaschke was associated with the Cologne City Administration between 2009 and 2023. He studied law in Cologne from 2012 to 2017, passed his first law exam in 2017 and passed his second law exam in 2023. Mr. Jaschke has been a judge in the administrative jurisdiction of North Rhine-Westphalia since May 2023.
Einführung in die Problematik und Gang der Untersuchung
Einführung in die Problematik ruhestörender Massenansammlungen - Die zu untersuchenden Fragen - Gang der Untersuchung
1. Die Grundvoraussetzungen gefahrenabwehrrechtlicher Maßnahmen gegen ansammlungsbedingte Ruhestörungen
Vorliegen einer Gefahr durch Massenansammlungen und die damit verbundenen Ruhestörungen? - Die Adressatenbestimmung bezüglich ansammlungsbedingter Ruhestörungen
2. Die gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen gegen ansammlungsbedingte RuhestörungenPrinzipielle Anwendbarkeit des Gefahrenabwehrrechts? - Abstrakt-generelle Maßnahmen in Gestalt von ordnungsbehördlichen Verordnungen - Konkret-individuelle bzw. konkret-generelle Maßnahmen - Abstrakte sowie konkrete Maßnahmen des Gefahrenabwehrrechts zur Bekämpfung nächtlicher Ruhestörungen
3. Der Anspruch auf ein ordnungsbehördliches Einschreiten gegen ansammlungsbedingte Ruhestörungen
Die verfassungsrechtlichen Grundlagen staatlicher Schutzpflichten - Die objektive Pflicht zum Einschreiten bzw. die Reichweite des ordnungsbehördlichen Ermessens - Die Grundlagen eines Anspruchs auf ordnungsbehördliches Einschreiten - Die Voraussetzungen eines Anspruchs auf ordnungsbehördliches Einschreiten - Die (gerichtliche) Durchsetzung eines Anspruchs auf ordnungsbehördliches Einschreiten
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse