
Praktiker-Handbuch Außensteuerrecht 2021, Ergänzungsband
Beschreibung
Praktiker-Handbuch Außensteuerrecht 2021, Ergänzungsband
Kurz vor Ablauf der Legislaturperiode ist der Steuergesetzgeber nochmals aktiv geworden und hat gleich vier Gesetzgebungsverfahren eingeleitet, die alle einen starken außensteuerrechtlichen Bezug aufweisen und teilweise rückwirkend ab dem VZ 2020 anzuwenden sind. Drei Gesetzen hat der Bundesrat erst Ende Juni - und damit auch erst erheblich nach Redaktionsschluss für unser IDW-Praktiker-Handbuch Außensteuerrecht 2021 – zugestimmt.
Wir haben uns deshalb entschlossen, einen Ergänzungsband aufzulegen, um Sie in gewohnter Weise zeitnah über die neuen Bestimmungen zu informieren und Ihnen mit den systematisch zugeordneten Materialien aus den Gesetzgebungsverfahren erste Auslegungshilfen für die Anwendung und Beratung an die Hand geben.
Im Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz sind u. a.
- eine grundlegende Neufassung des Verfahrens zur Entlastung beschränkt Steuerpflichtiger von der Kapitalertragsteuer und vom Steuerabzug nach § 50a EStG sowie
- eine europarechtskonforme Ausgestaltung des § 50d Absatz 3 EStG enthalten.
Darüber hinaus werden die Regelungen zu Verrechnungspreisen neu ausgestaltet (§§ 1 und 1a AStG) sowie das Vorabverständigungsverfahren (§ 89a AO) klar normiert.
Ende März 2021 wurde der Entwurf für ein ATAD-Umsetzungsgesetz auf den Weg gebraucht. Das jetzt verabschiedete Gesetz setzt die EU-ATAD-Richtlinie in innerstaatliches Recht um. Im Einzelnen ist vorgesehen:
- die Verhinderung hybrider Gestaltungen (insbesondere neuer § 4k EStG)
- die Reform der Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7 ff. AStG) sowie
- Änderungen bei der Entstrickungs- und Wegzugsbesteuerung (insbesondere § 4 EStG, § 12 KStG und § 6 AStG)
Ferner sollen durch das Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze ab dem 01.01.2022 neue steuerliche Abwehrmaßnahmen geschaffen werden. Kernelement ist das darin enthaltene Steueroasen-Abwehrgesetz.
Schließlich wurden mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts
- die Voraussetzungen für eine echte rechtsformneutrale Besteuerung durch Einführung einer Option zur Körperschaftsteuer (§ 1a KStG), geschaffen und
- die für die Umwandlung von Körperschaften maßgeblichen Teile des Umwandlungssteuergesetzes (§ 1 UmwStG, § 12 Absatz 2 und 3 KStG) globalisiert.

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