«Psychotherapie funktioniert nur bei absoluter Verschwiegenheit des Therapeuten!» - «Was Gefangene ihren Therapeuten erzählen, darf dem Anstaltsleiter nicht verheimlicht werden!» - So oder ähnlich lauten verbreitete Vorstellungen, die im Bereich der Psychotherapie von Strafgefangenen zu sich ausschließenden Verhaltensanweisungen zu führen scheinen. In dieses Spannungsfeld greift § 182 Abs. 2 StVollzG regelnd ein. Losgelöst von den genannten populären Ansichten untersucht diese Arbeit verschiedene psychotherapeutische Modelle im Hinblick auf die Bedeutung der Verschwiegenheit für ihr Funktionieren unter den Bedingungen des Strafvollzugs, um § 182 Abs. 2 StVollzG hieran messen zu können. Zudem wird die Entwicklung nachgezeichnet, die zu dieser gesetzlichen Regelung geführt hat.
Reihe
Thesis
Auflage
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Maße
Höhe: 210 mm
Breite: 148 mm
Dicke: 12 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-51503-7 (9783631515037)
Schweitzer Klassifikation
Der Autor: Jan Hildebrandt, geboren 1974 in Marburg an der Lahn, studierte von 1993 bis 1999 Rechtswissenschaften in Mainz. Hieran schloß sich das Promotionsstudium an. Seit 2002 befindet er sich im juristischen Vorbereitungsdienst mit Stationen in Bad Kreuznach, Mainz und Prag.
Aus dem Inhalt: Entwicklung der gesetzlichen Regelung der Schweigepflicht im Strafvollzug - Bedeutung von Schweigen und Offenbaren des Therapeuten für das Funktionieren von Psychoanalyse, Gesprächspsychotherapie und Verhaltenstherapie - Schweigepflicht und therapeutische Gemeinschaft - Übertragbarkeit der Feststellungen auf die therapeutische Arbeit mit Strafgefangenen - Rechtliche Umsetzung therapeutischer Erfordernisse durch § 182 Abs. 2 StVollzG.