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Die Neuauflage liefert eine systematische Gesamtdarstellung des Versammlungsrechts einschließlich seiner verfassungsrechtlichen und verwaltungsprozessualen Bezüge - topaktuell, lösungsorientiert, aus einer Hand! Dargestellt ist das Versammlungsgesetz des Bundes und das Recht aller Bundesländer mit eigenem Versammlungsrecht - inklusive der neuen Versammlungsgesetze von Berlin und Nordrhein-Westfalen. NEU und im Umfang der Erläuterungen einmalig in der 3. Auflage diese Buches: Ein Kapitel zu den komplizierten versammlungsrechtlichen Fragen im Kontext der Corona-Pandemie, die systematisch und umfassend samt Lösungsvorschlägen erörtert werden.
Detaillierte und präzise Darstellung der Kernmaterien
- Vorfeldmaßnahmen
- Protestcamps
- polizeiliche Beobachtung
- öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Gefahrenprognose
- Auflagen
- Verbote
- Vermummungsverbot
Sämtliche aktuellen Herausforderungen sind erörtert, die Eckpfeiler möglicher Lösungsansätze konkret für jeden Einzelfall benannt.
Die jüngste höchstrichterliche Rechtsprechung und die Literatur sind vollständig ausgewertet.
Fazit: Das Werk erfüllt in vielfacher Hinsicht die hohen Ansprüche der Praxis, die Richtern, Rechtsanwälten und Verwaltungsmitarbeitern gleichermaßen stets aufs Neue umfassende Kenntnisse abverlangt!
Gut demonstriert
- Die zentralen Begriffe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der polizeilichen Gefahr werden lückenlos und detailliert erläutert.
- Alle Besonderheiten der bestehenden Landesgesetze zum Versammlungsrecht und zum Schutz von Gedenkstätten sind berücksichtigt.
- Die Vielzahl der möglichen Auflagen wird in den Einzelheiten dargestellt.
- Viele Fallbeispiele aus der Rechtsprechung veranschaulichen die Kernfragen des Versammlungsrechts.
- Musterbescheide im Anhang geben den Versammlungsbehörden Orientierungshilfen.
Rezensionen / Stimmen
Stimmen zur Vorauflage
"Wiederum ein ausgezeichnetes Werk!" Prof. Dr. Ullrich, DVBl. 2019, Heft 7
"Sehr gute Darstellung des Versammlungsrechts in Deutschland." PräsOVG a.D. Prof. Dr. Schwan, ThürVBl. 2019, Heft 6
"…vielen anderen Abhandlungen ... überlegen, weil sie dem Anwender für konkrete Fälle auch konkrete Lösungsvorschläge unterbreitet." VRiOVG Dr. Frhr. von Welck, SächsVBl. 2018, Heft 7
"...auf einem sehr ansprechenden wissenschaftlichen Niveau ..." PräsVG Prof. Dr. Heusch, VBlBW 2018, Heft 10