Unentbehrlich im Strafrechts-Alltag.
Mit dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG) kommen Strafrechtspraktiker ständig in Berührung.
Gerade im Bereich der Alltagskriminalität fürchten Beschuldigte in erster Linie die Auswirkungen auf das Führungszeugnis. Dieser Kommentar liefert kompakt und gut verständlich Antworten auf alle Fragen zum BZRG: Von den Grundlagen der Organisation über Führung und Verwaltung des Zentralregisters, Inhalt, Reichweite, Dauer und Tilgung der Eintragungen bis zu den Voraussetzungen zur Erlangung von Auskünften aus dem Register.
BZRG-Gesetzesstand September 2014
Die 2. Auflage verarbeitet alle Änderungen der vergangenen Jahre zum Bundeszentralregister, so insbesondere
das weitestgehend am 1. September 2014 in Kraft tretende BZRG-Änderungsgesetz zum Zweck der Zulassung der elektronischen Antragstellung bei Erteilung einer Registerauskunft mit dem neu eingefügten § 30c BZRG und Änderungen in 7 weiteren Paragraphen des BZRG,
das 5. Änderungsgesetz zum Bundeszentralregistergesetz, das im Schwerpunkt Modifikationen der Vorschriften zum Führungszeugnis (§§ 31 ff. BZRG) enthält,
das Gesetz betreffend den Austausch von strafregisterrechtlichen Daten zwischen den EU-Mitgliedstaaten.
Die aktuelle Rechtsprechung und Literatur das Bundeszentralregistergesetz (BZRG) betreffend wurden umfassend ausgewertet.
Das Schweitzer Vademecum ist ein renommierter Fachkatalog, der speziell die relevanten Angebote für juristisch und steuerrechtlich Interessierte sortiert, aufbereitet und seit über 100 Jahren der Orientierung dient. Das Schweitzer Vademecum beinhaltet Bücher, Zeitschriften, Datenbanken, Loseblattwerke aus dem deutschsprachigen In- und Ausland und ist seit 1997 wichtiger Bestandteil des Schweitzer Webshops.
Reihe
Auflage
Sprache
Verlagsort
Zielgruppe
Strafverteidiger, Staatsanwälte, Strafrichter, Praktiker der Justizverwaltung und des Strafvollzugs, Bewährungshelfer
Maße
Höhe: 194 mm
Breite: 128 mm
Dicke: 17 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-406-65233-2 (9783406652332)
Schweitzer Klassifikation
Peter Hase ist im Bundesministerium der Justiz der zuständige Referatsleiter und war in dieser Funktion u.a. mit der Novellierung des BZRG befasst.