
SchmerzensgeldBeträge 2026
Beschreibung
Verkehrs- und Versicherungsrechtler, aber auch Allgemeinanwälte haben häufig mit Fällen zu tun, in denen es für ihre Mandanten um Schmerzensgeld geht. Das Problem: Es gibt unzählige Arten der körperlichen und psychischen Verletzung, die es schwierig machen, einen angemessenen Betrag zu fordern. Zudem haben Klienten wegen extremer Schmerzensgelder in den USA oft überzogene Vorstellungen. Die Lösung: Die neue 44. Auflage des bewährten Klassikers „SchmerzensgeldBeträge" mit Weblösung.
Schmerzensgeld: Wie Sie mit realistischen Forderungen mehr Geld für Ihre Mandanten herausholen:
Schmerzensgeldfälle sind häufig emotional aufgeladen, denn Ihren Mandanten wurden Verletzungen zugefügt, und sie sind auf Ihre Hilfe angewiesen, wenn es darum geht, eine angemessene Entschädigung in Form eines Schmerzensgeldes zu erstreiten. Nur: Was ist angemessen? Sie als Anwalt müssen hier das richtige Maß finden. Denn auch wenn die Entscheidung über die Höhe des Schmerzensgelds letztlich im Ermessen des Gerichts liegt, so sind die Erfolgsaussichten für Sie und Ihren Mandanten ungleich höher, wenn Sie mit einer realistischen Summe an den Start gehen.
Dabei hilft das Nachschlagewerk „SchmerzensgeldBeträge 2026", in dem über 3.000 Urteile, alphabetisch sortiert nach Art der Verletzung, enthalten sind! Dank der alphabetischen Sortierung nach Verletzungsarten finden Sie schnell das Urteil, das zu Ihrem Fall am besten passt. Ein „Unfallmedizinisches Wörterbuch" erklärt in Kurzform die Bedeutung medizinischer Begriffe, bezogen auf typische Unfallverletzungen und -erkrankungen. Die Einleitung des Werks erläutert darüber hinaus Grundlagen der Schmerzensgeldbemessung und aktuelle Streitfragen, wie z. B. die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers. Die neue 44. Auflage der „SchmerzensgeldBeträge" enthält die relevantesten Entscheidungen auf über 900 Seiten mit Stand August 2025.
SchmerzensgeldOnline: mit der nutzerfreundlichen Cloudlösung:
Die Cloudlösung enthält sogar über 6.000 Schmerzensgeld-Urteile! Die Suchfunktion und Usability sind deutlich verbessert, so haben Sie eine direkte Verlinkung mit den Volltexten der Urteile in juris und die Suchmöglichkeit nach laufenden Nummern der Vorauflagen. Die aus dem Buch gewohnte tabellarische Falldarstellung finden Sie auch in der Onlinevariante. Nutzen Sie außerdem die Speicher- und Notizfunktion. Somit macht das Online-Angebot Ihre Recherche noch effektiver und sorgt für enorme Zeitersparnis. Der Zugang zur Cloudlösung ist ab Einlösen für 365 Tage gültig.
Rezensionen / Stimmen
(...) Wer mit Schmerzensgeldansprüchen befasst ist, wird diesen seit Jahrzehnten führenden Band und die Onlinedatenbank aktiv nutzen, da es sich um die führende Darstellung dieser Art handelt, die mit jeder Neuauflage noch praxisgerechter und interessanter wird." auf juralit.online 11/2025
Das Schweitzer Vademecum ist ein renommierter Fachkatalog, der speziell die relevanten Angebote für juristisch und steuerrechtlich Interessierte sortiert, aufbereitet und seit über 100 Jahren der Orientierung dient. Das Schweitzer Vademecum beinhaltet Bücher, Zeitschriften, Datenbanken, Loseblattwerke aus dem deutschsprachigen In- und Ausland und ist seit 1997 wichtiger Bestandteil des Schweitzer Webshops.
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Personen
Wolfgang Wellner, Rechtsanwalt, Richter im VI. Zivilsenat (Haftungssenat) des BGH a.D., war von Dezember 1999 bis März 2019 Richter am BGH und dort Mitglied des u.a. für das Schadensersatzrecht und insbesondere für das Verkehrsunfallrecht zuständigen VI. Zivilsenats. Er ist u.a. Referent zahlreicher Veranstaltungen im Bereich des Schadensrechts, Dozent der DeutschenAnwaltAkademie und leitet verschiedene Arbeitskreise beim Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar.
Dr. Oliver Klein ist seit Juli 2016 Richter am Bundesgerichtshof. Er ist dort Mitglied des für das Schadensersatzrecht (insb. betreffend Verkehrsunfälle, Arzthaftung und Persönlichkeitsrechtsverletzungen) zuständigen VI. Zivilsenats, zudem des Notarsenats. Dem Verkehrsrecht ist Dr. Klein auch als Mitherausgeber der Neuen Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV) und über Fachvorträge verbunden; beim Deutschen Verkehrsgerichtstag hat er einen Arbeitskreis geleitet. Dr. Klein stammt aus der baden-württembergischen Justiz und war dort vor seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof als Staatsanwalt und als Richter am Amts-, Land- und Oberlandesgericht tätig.
Klaus Kohake, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits-, Verkehrs- und Versicherungsrecht, ist als ADAC Anwalt tätig und hat seinen Schwerpunkt u.a. in der außergerichtlichen und gerichtlichen Regulierung von Ansprüchen Unfallgeschädigter im Sach- und im Personenbereich. Im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit vertritt er bei der Durchsetzung von Ansprüchen Unfallgeschädigter sowohl die Aktiv- als auch die Passivseite. Herr Kohake wurde vom Deutschen Anwaltsverein in den Beirat eines Reha-Managementunternehmens entsandt. So begleitet er nicht nur als Anwalt, sondern auch durch diese Beiratstätigkeit intensiv den Prozess der Abwicklung von Ansprüchen schwergeschädigter Unfallopfer. Im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen ist er zudem für unterschiedliche Bildungsträger als Dozent für Rechtsanwälte tätig.