Tatkräftige Unterstützung bei Fragen zur Zwangsverwaltung.
Vorteile auf einen Blick
- mit allen Gesetzesänderungen
- kommentiert die Zwangsverwaltung fundiert
- mit allen aktuellen BGH-Entscheidungen
Der Standardkommentar
wird seit mehr als 20 Jahren geschätzt als bewährter Spezialist zur Zwangsverwaltung und zur ZwVwV. Er informiert schnell und zuverlässig zu allen verfahrensrechtlichen und auch materiellen Fragen. Der Kommentar bietet neben einer aktuellen Darstellung der komplexen Frage- und Problemstellungen auch praxisgerechte Lösungen für ungeklärte Streitfragen.
Die 7. Auflage
des in der Praxis und Ausbildung bewährten Kommentars wird erstmals allein von Prof. Udo Hintzen bearbeitet. Weiterhin legt der Kommentar besonderes Gewicht auf Alternativen zur Zwangsverwaltung, Voraussetzungen der Anordnung, Beschlagnahme, Rangfragen und Aufhebung des Verfahrens, Pflichten und Haftung des Zwangsverwalters, mietrechtliche und insolvenzrechtliche Besonderheiten und Überschneidungen. Gewichtige Änderungen durch das WohnungseigentumsmodernisierungsG, das Stabilisierungs- und RestrukturierungsG und das KostenrechtsänderungsG wurden eingearbeitet.
Rezensionen / Stimmen
"(...) Der Rezensent befasst sich in seiner anwaltlichen Tätigkeit schwerpunktmäßig mit dem insolvenzfesten Forderungsmanagement - also der bestmöglichen, erforderlichenfalls zwangsweisen Realisierung der Ansprüche seiner Mandanten. Um das Fazit direkt vorwegzunehmen: Der "Haarmeyer/Hintzen" gehört definitiv in den Handapparat eines jeden Juristen, nicht nur eines spezialisierten Anwalts wie dem Rezensenten. Auch Richter, Rechtspfleger, Bankmitarbeiter u.a. können von dem "Haarmeyer/Hintzen" nur profitieren." in: ZInsO 29/2016, zur 6. Auflage 2016
"(...) Das Buch ist ein wichtiges Standardwerk für Rechtspfleger, mit der dinglichen Vollstreckung befasste Rechtsanwälte, Richter, Mitarbeiter der Rechts- und Verwertungsabteilungen von Banken und nicht zuletzt die Zwangsverwalter." in: ForderungsPraktiker 05-06/2013, zur 5. Auflage
"Die Darstellung ist sehr anschaulich und mit Sicherheit ein nicht nur sehr nutzbringendes, sondern auch preisgünstiges Hilfsmittel für alle, die als Richter, Rechtspfleger, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Zwangsverwalter oder Banken mit Zwangsverwaltungen zu tun haben." in: Das Juristische Büro 04/2012, zur 3. Auflage 2012