Die medizinischen und molekularbiologischen Fortschritte auf den Gebieten der pränatalen Diagnostik und der Humangenetik gewähren Einblicke in den Gesundheitszustand und die genetische Konstitution des noch ungeborenen Menschen. Arzt und Eltern können aus dem Kind noch vor seiner Geburt einen hinsichtlich seiner genetischen Anlagen «gläsernen» Menschen machen. Damit stellt sich die Frage nach dem rechtlichen Schutz der höchstpersönlichen Daten des noch ungeborenen Menschen. In dieser Untersuchung wird auch der Frage nachgegangen, wie bestehende Regelungslücken im Strafrecht und ärztlichen Standesrecht geschlossen werden können. Dabei wird im Hinblick auf einen besseren Lebensschutz des nasciturus auch untersucht, ob es notwendig, möglich und sinnvoll ist, (bestimmte) Daten des ungeborenen Menschen vor der Schwangeren geheimzuhalten.
Rezensionen / Stimmen
«...das Grab'sche Buch øist! eine vortreffliche Bereicherung der medizinrechtlichen Wissenschaft.» (J. Helle, Niedersächsisches Ärzteblatt)
«Grabsch's Buch ist eine wertvolle Bereicherung des medizin-juristischen Schrifttums, ihm ist weite Beachtung zu wünschen.» (Dr.iur. Jürgen Helle, Medizinrecht)
Reihe
Thesis
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-47086-2 (9783631470862)
Schweitzer Klassifikation
Der Autor: Winfried Grabsch wurde 1960 in Freiburg i.Br. geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Tübingen legte er 1989 die Erste und 1993 die Zweite juristische Staatsprüfung ab. Promotion 1993 an der Universität Tübingen.
Aus dem Inhalt: Geschütztes Rechtsgut in 203 StGB - Nasciturus als Träger des allgemeinen Persönlichkeitsrechts? - Sind geheime Daten des nasciturus Geheimnisse i.S.d. 203 StGB? - Offenbarung geheimer Daten über den nasciturus als Verletzung von Privatgeheimnissen ( 203 StGB) des geborenen Menschen oder Dritter? Künftiger Schutz der Daten des nasciturus im StGB und ärztlichen Standesrecht - Schutz dieser Daten auch vor der Schwangeren und den Personensorgeberechtigten?