Rechtsstaatliche Vergangenheitsbewältigung verlangt mehr als die - notwendigen - Anstrengungen einer staatlichen Erinnerungskultur. Zur Wiedergutmachung des Vertreibungs- und Enteignungsunrechts nach dem Zweiten Weltkrieg muss auch etwas getan werden. Wo staatliches Unrecht wütete, kann und darf der Rechtsstaat die Opfer und ihre Angehörigen mit den Folgen nicht allein lassen. Hier zeigen sich in jüngerer Zeit manche positiven Ansätze eines stärker gewordenen Rechtsbewusstseins, aber auch weiterhin beharrliche Defizite. Worum es gehen muss, das ist, das Thema seiner politischen Manipulierung und Tabuisierung zu entreißen und den Diskurs über die Gerechtigkeit der Vergangenheitsbewältigung national wie grenzüberschreitend offen und im Einklang zu halten mit den europäischen Fundamenten von Recht, Freiheit und Eigentum. Auch das dritte Symposium der Studiengruppe für Politik und Völkerrecht (nach 2006 und 2008) will dazu Analysen und Beiträge leisten. Der vorliegende Teilband enthält die überarbeiteten und aktualisierten Beiträge der Tagung im Jahre 2010.
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Broschur/Paperback
Klebebindung
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Höhe: 23.3 cm
Breite: 15.7 cm
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ISBN-13
978-3-428-13910-1 (9783428139101)
Schweitzer Klassifikation
Gilbert H. Gornig studierte Rechtswissenschaften und politische Wissenschaften in Regensburg und Würzburg; 1979 Zweite Juristische Staatsprüfung; 1984 Promotion (Dr. iur. utriusque); 1986 Habilitation (Dr. iur. utriusque habil.); Lehrbefugnis für Öffentliches Recht, Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht; Lehrstuhlvertretungen in Mainz, Göttingen und Bayreuth. Ab 1990 Professor an der Georg-August-Universität zu Göttingen und ab 1994 Dekan. Seit 1995 Professor für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht an der Philipps-Universität Marburg, Dekan 2006-2012. 1996-2004 Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof, seit 2009 stellvertretender Richter am Hessischen Staatsgerichtshof. Forschungsschwerpunkte: Staats- und Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Europarecht.Hans-Detlef Horn studierte Rechtswissenschaften in Bayreuth; 1989 Promotion (Dr. iur.); 1992 Zweite Juristische Staatsprüfung; 1998 Habilitation (Dr. iur. habil); Lehrbefugnis für Öffentliches Recht. 1998/1999 Lehrstuhlvertretung an der LMU München. Seit 1999 Professor für Öffentliches Recht an der Philipps-Universität Marburg, Dekan seit 2012. 2003-2010 Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Forschungsschwerpunkte: Staats- und Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Europarecht, Verfassungstheorie.Dietrich Murswiek studierte Rechtswissenschaft in Erlangen, Marburg und Heidelberg; Promotion zum Dr. iur. in Heidelberg (1978). Habilitation an der Universität des Saarlandes (1984), Lehrbefugnis für Staats-, Verwaltungs- und Völkerrecht. 1986-1990 Professor für Öffentliches Recht an der Juristischen Fakultät der Universität Göttingen, seit 1990 an der Universität Freiburg. Ruf an die Universität Köln (1997) abgelehnt. Forschungsschwerpunkte: Staats- und Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Europarecht.
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