Das Lehrbuch enthält eine knappe, auf das wesentliche konzentrierte Darstellung des Pflichtfachstoffs zum Polizei- und Ordnungsrecht. Es ist bewusst verständlich und systematisch eingängig geschrieben und eignet sich daher bereits für den Studienanfänger. Im Übrigen legt der Autor besonderen Wert auf klare Definitionen und macht die Zusammenhänge der einzelnen polizeirechtlichen Institute und deren Umsetzung in der Klausur deutlich.
Schwerpunkte des Lehrbuchs sind die Vermittlung der Kernbegriffe des Polizeirechts, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Gefahr, die Darstellung der polizeilichen Befugnisse, die Verantwortlichkeit für polizeirechtswidrige Verhaltensweisen und Zustände, der polizeiliche Notstand, das polizeiliche Ermessen, Maßnahmen der Gefahrenabwehr und der Verwaltungszwang, Schadensersatz und Entschädigung, die Organisation der Polizei und die besonderen Formen der polizeilichen Gefahrenabwehr.
Vorteile auf einen Blick:
- Klare, systematische Darstellung
- Zahlreiche Fallbeispiele, Prüfungsskizzen und Lösungshinweise
- Recht aller 16 Bundesländer verarbeitet
Für die Neuauflage hat der Autor das Buch durchgängig überarbeitet und aktualisiert. Dazu sind aktuelle Änderungen der Polizeigesetze der einzelnen Länder berücksichtigt sowie neue Rechtsprechung und Literatur eingearbeitet. Besonders genannt werden können hier etwa die Ausstattung des Bundeskriminalamts mit Befugnissen zur vorbereitenden Bekämpfung von Terrorismus, der teilweise vollzogene Übergang des Versammlungsrechts in das Landesrecht sowie die fortschreitende Ausdifferenzierung polizeilicher Befugnisse in speziellen gesetzlichen Befugnistatbeständen.
Produkt-Info
Reihe
Auflage
15., neu bearbeitete Auflage 2013
Sprache
Verlagsort
Zielgruppe
Studierende der Rechtswissenschaften und an Polizeihochschulen, Referendare
Maße
Höhe: 240 mm
Breite: 160 mm
Dicke: 25 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-406-63908-1 (9783406639081)
Schweitzer Klassifikation
Volkmar Götz ist emeritierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Göttingen. Er war außerdem Richter am Oberverwaltungsgericht Lüneburg und hat zahlreiche Publikationen zum Polizeirecht vorgelegt.