Am 1. August 2008 trat in Nordrhein-Westfalen das "Kinderbildungsgesetz (KiBiz)" in Kraft. Neben der verstärkten Betonung des Bildungsauftrages der Kindertageseinrichtungen widmet sich das Gesetz insbesondere dem Ausbau der Betreuung von Kleinkindern und enthält erstmals auch ausführlichere Regelungen zur Tagespflege.
Der neue Kommentar will bei der praktischen Umsetzung Hilfe leisten und Antworten auf die in der Praxis auftretenden Fragestellungen geben. Die Erläuterungen zum novellierten Kinderbildungsgesetzes vermitteln aktuell alle wesentlichen Informationen zu den neuen nordrhein-westfälischen Regelungen. Sie ordnen dabei die fachlichen und finanziellen Rahmenbedingungen in den Kontext der Entwicklung des Bundesrechts ein.
Der Kommentar bietet eine erste praxisnahe und leicht verständliche Erläuterung zum Gesetz. Dabei geht er einerseits auf die fachlich-inhaltliche Entwicklung der Tageseinrichtungen im Übergang vom Gesetz über die Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) zum KiBiz ein. Andererseits vermittelt er einen anwenderorientierten Überblick über das komplett neu gestaltete Finanzierungssystem.
Die erweiterte Verantwortung der kommunalen Jugendhilfeplanung wird ebenso dargestellt wie die Auswirkungen für die Einrichtungsträger. Die untergesetzlichen Regelungen wie die Verfahrensordnung und die Personalvereinbarung zum Kinderbildungsgesetz werden aufgeführt und erläutert.
Die wichtige Arbeitshilfe für Kindergärten, Kindertagesstätten, Gemeinde-, Stadt-, Kreisverwaltungen, Eltern, Tagesmütter und -väter, Jugend- und Sozialämter, Wohlfahrtsverbände, kirchliche Einrichtungen, freie Träger, Gerichte, Anwälte, Bildungsinstitute, mit der Kindererziehung, -betreuung oder -bildung befasste Institutionen und Personen.
Auflage
Sprache
Verlagsort
Maße
Höhe: 235 mm
Breite: 165 mm
ISBN-13
978-3-8293-0848-9 (9783829308489)
Schweitzer Klassifikation
Verena Göppert ist als Beigeordnete beim Städtetag NRW für den Bereich Kinder, Jugend und Familie zuständig.
Markus Leßmann leitet als Erster Beigeordneter beim Landkreistag NRW das Sozial- und Jugenddezernat. Beide Autoren haben die Gesetzesentstehung von den Anfängen bis zum Gesetzesbeschluss persönlich begleitet.