Zum Werk
Dieser Klassiker des anwaltlichen Vergütungsrechts beantwortet alle Rechtsfragen zuverlässig und praxisnah.
Der "Gerold/Schmidt" genießt daher als Toptitel bei Anwaltschaft und Richterschaft ein hohes Ansehen. Es gibt kaum ein Urteil zum anwaltlichen Gebührenrecht, das ohne ein Zitat aus dem "Gerold/Schmidt" begründet wird. Neben dem RVG werden auch der Gegenstandswert und die Kostenfestsetzung ausführlich kommentiert. Ein ausführliches Sachverzeichnis rundet die Darstellung ab.
Vorteile auf einen Blick
- mit den Änderungen beim Erfolgshonorar
- mit der BRAO-Reform zum 1.8.2022
- das Standardwerk zum RVG
- ausführliches Sachverzeichnis
- mit allen aktuellen Gesetzesänderungen
Zur Neuauflage
Die Neuauflage bringt den Kommentar insgesamt auf den aktuellen Stand Sommer 2023 in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur und berücksichtigt dabei insbesondere:
- Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt (betrifft Erfolgshonorar)
- Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änd. weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (BRAO-Reform)
- Gesetz zur Durchführung der VO (EU) 2019/1111 sowie zur Änd. sonstiger Vorschriften
- Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zur Änd. der ZPO, des BGB, des WohnungseigentumsG und des G zur Modernisierung des Strafverfahrens
- Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren
- die ersten Erfahrungen mit dem KostRÄG 2021 in der Praxis
Rezensionen / Stimmen
Stimmen zur Vorauflage
"Der neue Gerold/Schmidt bringt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz auf den Rechtsstand 01. März 2021. Einige Reformen, vor allem das Kostenrechtsänderungsgesetz von 2021 machten eine Neuauflage erforderlich. Die bewährte Kommentierung hat sich mittlerweile als eine der Standardwerke zum RVG etabliert und wird diesem Anspruch auch in der Neuauflage gerecht. Es ist sehr verständlich und praxisnah kommentiert und enthält auch viele erklärende Beispiele und Beispielsberechnungen. Für den Praktiker ist es daher erste Wahl unter den Kommentaren zum RVG."
Florian Wörtz, in: justament online 28.03.22, zur 25. Auflage 2021
"(...) Der Kommentar richtet sich jedoch nicht nur an Anwält*innen, sondern ist auch notwendiges Werkzeug für die Mitarbeitenden in den Kanzleien und in der Regel auch auf den Schreibtischen der Rechtspfleger*innen und Kostenbeamt*innen zu finden. Es wird für mich Zeit, sich zu trennen - aber nur von der Vorauflage, um dem Nachfolger diese streuen Begleiters durch das Gebührenrecht Platz zu machen."
Rechtsanwalt Peter Irrgeher, Puchheim, in: MAV-Mitteilungen Dezember 2021, zur 25. Auflage 2021
"(...) Fazit: Der Gerold/Schmidt ist ein hochmoderner aktueller Klassiker, der keine gebührenrechtlichen Fragen offenlässt, und somit ein unerlässlicher Helfer für die Anwaltschaft ist! Kolleginnen und Kollegen, die bei diesem Angebot nicht zugreifen, verletzen ihre eigenen Interessen grob fahrlässig! Die Empfehlung kann deshalb nur lauten: Auf jeden Fall sofort kaufen und bei der täglichen Arbeit nutzen!"
Bernd Ennemann, Rechtsanwalt, Notar a.D., Fachanwalt für Arbeitsrecht, in: FA 7/2021, zur 25. Auflage 2021
"(...) Der "Gerold/Schmidt" beantwortet alle Rechtsfragen zum anwaltlichen Vergütungsrecht zuverlässig und praxisnah. Der Kommentar genießt daher bei Anwälten und Richtern hohes Ansehen. Es gibt kaum ein einschlägiges Urteil, das ohne ein Zitat aus dem "Gerold/Schmidt" begründet wird.
Der Kommentar ist seit Jahrzehnten als "Problemlöser für die Praxis" konzipiert und löst diesen Anspruch von Auflage zu Auflage souverän ein."
in: juralit.online 30.06.2021, zur 25. Auflage 2021
"(...) Der "Gerold/Schmidt" ist in der gegenwärtigen Ausbaustufe ein profunder juristischer Kommentar, ein Handbuch, ein Lehrbuch mit zahlreichen Anwendertipps und Berechnungsbeispielen, ein Streitwertkatalog, und ein Vertragsmusterbuch ist er obendrein. In einem Wort: Unverzichtbar."
Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann, Hannover, in: NJW 31/2021, zur 25. Auflage 2021