
Handbuch Familienrecht
Beschreibung
Das Handbuch Familienrecht (bis zur 11. Auflage Handbuch des Fachanwalts Familienrecht) ist für die gesamte familienrechtliche Praxis das unentbehrliche Standardwerk. Formelle und materielle Fragen des Familienrechts werden eingehend und umfassend besprochen und dargestellt. Das Handbuch bietet praxisorientierte Lösungen mit vielen Rechenbeispielen. Die zahlreichen Formulierungs- und der Anwaltspraxis entnommenen Fallbeispiele sind mit umfangreichen und hilfreichen Erläuterungen versehen. Alle im Familienrecht maßgeblichen Rechtsbereiche werden eingehend behandelt und befähigen die Nutzerin und den Nutzer, nahezu alle familienrechtlichen Mandate und damit verbundene materiell-rechtliche und verfahrensrechtliche Fragestellungen sicher zu lösen.
NEU in der 13. Auflage:
- Einarbeitung der aktuellen ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung mit aktuellen Praktikertipps
- Berücksichtigung der Eckpunktepapiere und Referentenentwürfe zu den angestrebten Reformen im Abstammungs-, Kindschafts- und Unterhaltsrechts und Ausblick auf die Auswirkungen für die Praxis
- Enthält die kostenrechtlichen Änderungen durch das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetzes 2025 sowie die Neuregelungen des Namensrechts zum 01.05.2025
- Neue Düsseldorfer und Bremer Tabelle
- Neue Rechtsprechung des BGH zum Unterhaltsrecht
- Neue Rechtsprechung des BGH zum Versorgungsausgleich
- Neue Rechtsprechung des BGH zum Abstammungs- und Betreuungsrecht
- Neue Rechtsprechung zum Internationalen Familienrecht
- Neue Rechtsprechung zum Verfahrensrecht
Ihre Vorteile:
- Unverzichtbare Arbeitshilfe für die Praxis.
- Alle im Familienrecht maßgeblichen Wissensgebiete werden eingehend behandelt.
- Das Handbuch bietet praxisorientierte Lösungen mit vielen Rechenbeispielen.
- Formulierungsbeispiele und Mustertexte runden die Bearbeitung ab.
- Als Standardwerk setzt es seit zwei Jahrzehnten Maßstäbe für die Arbeit im Familienrecht
Rezensionen / Stimmen
Aus den Besprechungen der Vorauflage:
»Das Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, das ab 1997 – in etwa zeitgleich mit der 1995 erfolgten Einführung der Fachanwaltschaft Familienrecht – erschienen ist, um den angehenden Familienrechtsfachanwälten eine erste Handreichung zu geben, hat bis zum Jahr 2018 insgesamt elf Auflagen erlebt. ›Insider‹ wissen, dass es mit zu den erfolgreichsten, auflagenstärksten familienrechtlichen Werken zählt. Damit ist jetzt Schluss. Denn ab der jetzt erschienen, zwölften Auflage wird der Band unter dem Titel ›Handbuch Familienrecht‹ fortgeführt. Der ›Fachanwalt‹ ist weggefallen. Schade. Aber von manchen, liebgewonnenen Traditionen muss man sich manchmal trennen. […] Das ›Erfolgsrezept‹ der drei Gründungsherausgeber, zwei mittlerweile pensionierten, höchst erfahrenen Richtern an Obergerichten und einem langjährigen, kompetenten Familienrechtsfachanwalt der ›ersten Stunde‹ wird mit der Neuauflage unverändert fortgeführt. Der Band bietet – und das ist eines seiner Hauptvorzüge, der ganz entscheidend zu seiner Beliebtheit beigetragen hat – einen aktuellen, kompakten Gesamtüberblick über fast alle Aspekte des Familien- und Familienverfahrensrechts. […] ›Unter dem Strich‹: Die Neuauflage des Bandes hat unverändert ungeheuer viel zu bieten. Das Werk besticht durch die große Bandbreite der abgedeckten Themen, die Aktualität der Ausführungen, die gute Lesbarkeit sowie die straffe, klar strukturierte Gliederung. Die reichhaltige familienrechtliche Zeitschriftenliteratur wird in den Fußnoten inzwischen vermehrt berücksichtigt. Deshalb bleibt es dabei – auch unter dem Titel ›Handbuch Familienrecht‹ handelt es sich bei dem Band um ein rundherum sehr empfehlenswertes Werk, das von jedem Praktiker stets gern und mit großem Gewinn zur Hand genommen wird.« Dr. Martin Menne, Richter am Kammergericht, Berlin (RpflStud. 2022, 177 f.)
»Schon in den Rezensionen zu den Vorauflagen war zu lesen, dass dieses Werk dem familienrechtlichen Praktiker nicht nur einen guten Einstieg in die Materie gewährt, sondern auch umfassend und fundiert informiert. Wenn dadurch die Auseinandersetzung mit weiterführender Literatur auch nicht entbehrlich wird, kann das »Handbuch Familienrecht« nicht nur jedem
mit der Wahrnehmung familienrechtlicher Mandate befassten Rechtsanwalt, sondern (nach wie vor) auch jedem Familienrichter oder in diesem Bereich tätigen Behördenmitarbeiter für den
Alltagsgebrauch uneingeschränkt empfohlen werden.« Dr. Thomas Kischkel, Richter am OLG Frankfurt (FamRZ 2022, 937)

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Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a.D.
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a.D., Vorsitzender Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht a.D.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht; Chefredakteur und Geschäftsführender Herausgeber der Zeitschrift FuR (Familie und Recht)