Seit Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) am 1. August 2001 herrscht ein zum Teil nicht unerbittert geführter literarischer Streit darüber, ob es sich bei der mit diesem Gesetz für homosexuelle Paare eröffneten Verbindung der "Eingetragenen Lebenspartnerschaft" um ein neues familienrechtliches Institut handelt. Die vorliegende Arbeit greift diese Diskussion auf.
Im Rahmen einer historisch-dogmatischen Bestandsaufnahme wird zunächst die Entwicklung der Homosexualität in kulturgeschichtlicher wie rechtshistorischer Sicht geschildert, die mit der Streichung des § 175 StGB im Jahre 1994 endet.
Ein neues Kapitel wird mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz aufgeschlagen. Die gesellschaftlichen, geschichtlichen und internationalen Entwicklungen, die maßgeblich zum Entstehen des LPartG beigetragen haben, werden skizziert, um dann die verfassungsrechtliche Diskussion sowie die einzelnen gesetzlichen Bestimmungen zu beleuchten.
Vor diesem Hintergrund ist sodann zu fragen, inwieweit von der Eingetragenen Lebenspartnerschaft als einem neuen familienrechtlichen Institut gesprochen werden kann und ob diese Lebenspartnerschaft in ihrer möglichen Funktion als "Familie" tatsächlich familienrechtlichen Charakter annimmt und als Familie im Sinne von Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes angesehen werden kann oder sogar muss.
Thesis
Dissertationsschrift
2007
Justus-Liebig-Universität Giessen
Auflage
Sprache
Verlagsort
Zielgruppe
Für die Erwachsenenbildung
Für höhere Schule und Studium
Für Beruf und Forschung
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-86844-064-5 (9783868440645)
Schweitzer Klassifikation