Seit Erscheinen der Vorauflage hat sich das Baurecht erneut stark gewandelt. Die Bestrebungen des Bundes und des Landes NRW zur Deregulierung hatten großen Einfluss auf die Rechtsentwicklung. Auch die Rechtssetzung durch die Europäische Union gewinnt immer mehr an Bedeutung für die tägliche Praxis in der öffentlichen Verwaltung und in den Büros der privaten Bauwirtschaft. Dies gilt insbesondere für die EU-Dienstleistungsrichtlinie. Die Richtlinie baut bestehende Hemmnisse im grenzüberschreitenden Handel ab, indem z.B. die länder- und staatenübergreifende Tätigkeit von Personen erleichtert wird, die für die Erfüllung bauaufsichtlicher Anforderungen von Bedeutung sind, wie z. B. Bauvorlageberechtigte, Prüfingenieure und Sachverständige.
Neben den Änderungen, die durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie erforderlich wurden, berücksichtigt der Kommentar sämtliche Änderungen der Landesbauordnung bis Mitte 2010 (§§ 6, 23, 28, 65, 68, 70 und 88)
und die bauordnungsrechtlichen Verordnungen des Landes Nordrhein-Westfalen, wie die Sonderbauverordnung, die Prüfverordnung, die Verordnung über bautechnische Prüfungen mit zugehöriger Verwaltungsvorschrift und die Verordnung zur Umsetzung der Energieeinsparungsverordnung.
Zu der praxisrelevanten Regelung der Abstandflächen sind nach der BauO Novelle 2006 zahlreiche Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts NRW ergangen, die eine weitreichende Überarbeitung der Kommentierung zu § 6 erforderten.
Auflage
12., neu bearb. Aufl. 2011
Sprache
Verlagsort
Zielgruppe
Bauämter, Rechtsämter, Rechtsanwälte/Fachanwälte für Verwaltungsrecht und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, Verwaltungsgerichte, Architekten, Ingenieure, Bau- und Immobilienunternehmen
Maße
Höhe: 223 mm
Breite: 164 mm
Dicke: 71 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-8041-1835-5 (9783804118355)
Schweitzer Klassifikation
Ministerialrat Dipl.-Ing. Knut Czepuck, Ratingen
Rechtsanwalt Dr. Markus Johlen, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Köln
Dipl.-Ing. Andreas Plietz, Dortmund
Dipl.-Verwaltungswirt Gerhard Wenzel, Leverkusen
Unter Mitarbeit von Oberamtsrat Dipl.-Ing. Andreas Pollner, Mülheim/Ruhr
Autor*in
Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Köln