Das Recht des internationalen Warenverkehrs ist durch das UN-Kaufrecht weltweit vereinheitlicht worden; es gilt für die Bundesrepublik Deutschland seit dem 01.01.91. Das UN-Kaufrecht spart jedoch, wie alle Rechtsvereinheitlichungsbestrebungen, die Fragen des allgemeinen Schuldrechts aus und bestimmt lediglich hinsichtlich der Lückenfüllung, daß bei internen Lücken allgemeine Grundsätze zu entwickeln, bei externen Lücken die maßgebenden Kollisionsnormen des IPR zu bestimmen sind. Welche Kollisionsnormen für diese Fragen des allgemeinen Schuldrechts eingreifen, sofern es sich nicht um interne Lücken handelt, wird beispielhaft für die in der Praxis häufig auftauchenden Tatbestände der Abtretung, Aufrechnung, Zinshöhe und Verwirkung für den Rechtsverkehr mit Frankreich und Italien untersucht.
Reihe
Thesis
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-47651-2 (9783631476512)
Schweitzer Klassifikation
Die Autorin: Bettina Frigge wurde 1966 in Ludwigshafen geboren. Sie studierte von 1985 bis 1991 Rechtswissenschaft an den Universitäten Heidelberg und Genf. Nach dem Referendarexamen arbeitete sie ein Jahr als geprüfte wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität Heidelberg. Zur Zeit ist sie Rechtsreferendarin am Landgericht Mannheim; Promotion 1993.
Aus dem Inhalt: Vorgeschichte des UN-Kaufrechts - Entstehungsgeschichte des Art. 7 Abs. 2 - Anwendungsbereich des UN-Kaufrechts - Auslegung und Lückenfüllung im UN-Kaufrecht - Rechtsvergleichung der deutschen Sachnormen mit dem französischen und italienischen Recht - Vertragsstatut und Sonderanknüpfung unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze des internationalen Privatrechts.